Der bernische Grosse Rat will kein kantonales Gesetz zur offiziellen Anerkennung der Gebärdensprache.
gebärdensprache
Mangelnde Hörfähigkeit beeinträchtigt die Kommunikation und isoliert sozial. - Keystone

Der bernische Grosse Rat will kein kantonales Gesetz zur offiziellen Anerkennung der Gebärdensprache. Er lässt aber prüfen, wie Gehörlose im Alltag besser unterstützt werden könnten.

Mit 134 zu 11 Stimmen überwies das Kantonsparlament am Mittwoch einen Vorstoss aus CVP-Reihen in der unverbindlichen Form des Postulats. Mohamed Hamdaoui (CVP) hatte eigentlich mehr angestrebt: Auf dem Motionsweg wollte er für eine amtliche Anerkennung der Gebärdensprache im Kanton Bern sorgen.

Auf diese Weise liesse sich die soziale Integration der Gehörlosen wirksam verbessern, warb Hamdaoui für sein Anliegen. Unterstützt wurde er von SP und Grünen. Die anderen Fraktionen winkten ab: Das Anliegen sei berechtigt, doch einen neuen kantonalen Erlass brauche es nicht.

Erstens habe der Nationalrat neulich ein Postulat mit derselben Stossrichtung überwiesen. Zweitens stelle das übergeordnete Recht - namentlich das Behindertengleichstellungsgesetz - schon heute sicher, dass Gehörlose unterstützt werden könnten. Diese hätten beispielsweise Anrecht auf einen Gebärdendolmetscher für eine Besprechung auf einem Amt, im Gericht oder im Spital.

Mit dem Postulat konnte sich die Ratsmehrheit aber anfreunden. Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) zeigte sich offen, nach möglichen Verbesserungen im Alltag zu suchen.

Die Debatte über Hamdaouis Vorstoss wurde ausnahmsweise von einer Gebärdendolmetscherin im Ratssaal übersetzt. Mit gutem Grund: Auf der Besuchertribüne hatten etwa zwei Dutzend Menschen mit einer Hörbehinderung Platz genommen. Die deutliche Überweisung des Postulats quittierten sie mit Applaus.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Die MitteSPNationalratGerichtGesetz