Die Aufhebung zweier umstrittener Verfassungs-Artikel ist für die Berner Regierung keine formelle Bedingung für eine Wiederholung der Moutier-Abstimmung.
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Das Rathaus der Stadt Moutier BE, die im Zentrum der Jurafrage steht. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Für die Berner Regierung ist die Aufhebung zweier umstrittener Artikel in der jurassischen Verfassung keine formelle Bedingung für eine Wiederholung der Abstimmung zur Kantonszugehörigkeit von Moutier.

Dies schreibt der Regierungsrat in einer am Montag publizierten Antwort auf eine Motion der Deputation, die im Berner Kantonsparlament die Anliegen der Bevölkerung des Berner Juras und der Romands im Kreis Biel-Seeland vertritt.

Die Motionäre verlangen, dass eine neue Moutier-Abstimmung nur durchgeführt wird, wenn die umstrittenen Artikel 138 und 139 aus der jurassischen Kantonsverfassung gestrichen sind. Sie betreffen die Aufnahme von bernischen Gemeinden im Kanton Jura.

Die Forderung nach Streichung dieser Artikel hatte die Berner Regierung an den Dreiergesprächen mit der Eidgenossenschaft und dem Kanton Jura bekräftigt und dazu auch Garantien eingefordert. Der Regierungsrat will die Streichung aber nicht zur formellen Bedingung für den neuen Urnengang machen.

Eine solche Massnahme wäre mit einem rechtlichen Risiko verbunden, heisst es in der Motionsantwort. Denn möglicherweise sei es nicht zulässig, die gesetzlich verankerten Voraussetzungen für das Recht der Gemeinde Moutier, über ihre Kantonszugehörigkeit zu bestimmen, nachträglich zu verschärfen.

Die Berner Regierung hält aber daran fest, dass die Streichung der umstrittenen Verfassungsartikel eine formelle Voraussetzung für die spätere Verabschiedung eines Konkordates zu einem allfälligen Kantonswechsel von Moutier sein wird. Die erneute Abstimmung solle - unabhängig vom Ausgang - das Ende der Jurafrage markieren.

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