Berner Parlament will dringliche Gesetzgebung in Krisen ermöglichen
Das Parlament sowie die Stimmberechtigten sollen in Krisen mehr Mitsprache erhalten. Die Kantonsverfassungsänderung wurde einstimmig vom Grossen Rat angenommen.

Diese Verfassungsänderung hat ihren Ursprung in der Coronakrise. Der Regierungsrat konnte zur Bewältigung der Gesundheitskrise nur mit den ihm zur Verfügung stehenden Instrumenten handeln. So habe die Regierung für gewisse Massnahmen bestehende gesetzliche Grundlagen extensiv auslegen müssen oder auf gewisse Massnahmen verzichten müssen.
Parlament plant Einführung dringlicher Gesetzgebung
Um dies zu ändern, will das Parlament das neue Instrument der dringlichen Gesetzgebung einführen. Mit diesem Instrument sollen in Krisen neue Gesetze sofort in Kraft gesetzt werden können. Dafür bräuchte es die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Ratsmitglieder, das sind 107 Stimmen von 160.
Da bei einer dringlichen Gesetzgebung vorderhand kein Referendum möglich wäre, müsste das Gesetz innerhalb von sechs Monaten der Stimmbevölkerung vorgelegt werden. So sei eine sehr rasche und breite demokratische Abstützung möglich. Falls das Volk das dringliche Gesetz ablehnen würde, träte es unmittelbar ausser Kraft.
Für diese Änderungen muss die Verfassung ergänzt werden. Das bedeutet, dass die Stimmbevölkerung des letzte Wort über das neue Instrument der dringlichen Gesetzgebung an der Urne haben wird.