Wie die Gemeinde Seftigen berichtet, hat der Gemeinderat am 28. Februar 2022 die Aufhebung der Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV genehmigt.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Per 1. März 2021 wurde das Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen, die Verordnung über die Gemeinderegister-Plattform und die Verordnung über die zentrale Personenverwaltung durch den Kanton Bern in Kraft gesetzt.

Gestützt darauf, wurde die bestehende Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV der Einwohnergemeinde Seftigen vom 25. August 2008 hinfällig, da die kantonalen Vorschriften die Inhalte der kommunalen Verordnung bereits abdecken.

Anlässlich seiner Sitzung vom 21. Februar 2022 hat der Gemeinderat daher die Aufhebung der Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES/ZPV per 28. Februar 2022 genehmigt. Diese Aufhebung wird gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

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