Wie die Gemeinde Seftigen mitteilt, unterstützt der Gemeinderat das Bauprojekt mit drei Wohnbauten und stellt die notwendigen Planungsinstrumente zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Seftigen
Gemeindeverwaltung Seftigen. - Einwohnergemeinde Seftigen
Ad

Die Grundstückeigentümerschaft der Parzelle 303 im Usserdorf will sein Grundstück mit rund 3700 Quadratmeter Fläche verkaufen und hat dazu mit der Bauherrschaft einen Kaufrechtsvertrag abgeschlossen.

Damit die Parzelle künftig bebaut werden kann, ist die Umzonung von Landwirtschaftszone in Bauzone notwendig.

Am 31. August 2023 führte der Gemeinderat diesbezüglich einen Informationsanlass durch.

In der anschliessenden Mitwirkungsphase sind 15 Eingaben eingegangen, welche nun vom Gemeinderat im Mitwirkungsbericht ausgewertet und kommentiert wurden.

Die kommunale Fachberatung hat das Konzept beurteilt

Auf der Parzelle sollen drei Wohnbauten mit je rund sechs Wohnungen und einer Einstellhalle realisiert werden.

Die sich auf der gleichen Parzelle befindende erhaltenswerte Liegenschaft Ausserdorf 15 sowie die gewachsene Baumstruktur sollen erhalten bleiben.

Die unabhängige kommunale Fachberatung der Gemeinde hat das Konzept beurteilt und dem Gemeinderat die Weiterbearbeitung des Projektes empfohlen.

Der Gemeinderat unterstützt das Bauprojekt und stellt die notwendigen Planungsinstrumente zur Verfügung.

Zustimmende Eingaben zu den geplanten Wohnbauten

Zur Sicherstellung, dass das auszuführende Projekt auch dem Vorprojekt und den gemachten Aussagen der Bauherrschaft entspricht, wird der Gemeinderat mit der Bauherrschaft zu gegebener Zeit einen Infrastrukturvertrag abschliessen.

Zu den geplanten Wohnbauten selbst sind vorwiegend zustimmende Eingaben gemacht worden. Es erscheint für die Mehrheit der Mitwirkenden sinnvoll, dass diese bereits auf drei Seiten bebaute Parzelle ebenfalls dem Wohnen zur Verfügung gestellt werden soll.

Die Mehrheit der Mitwirkenden äussert sich kritisch zur aktuellen Situation bei der Abzweigung von der Oberdorfstrasse ins Ausserdorf.

Aufgrund des zu erwartenden Mehrverkehrs wird angeregt respektive gefordert, die Situation rund um den Engpass nun richtig anzuschauen und nachhaltig zu verbessern.

Über die Umzonung wird 2025 entschieden

Ebenfalls soll geprüft werden, ob eine Verlängerung des Trottoirs ab Oberdorfstrasse mindestens bis zur Parzelle 303 im Rahmen der Bebauung realisiert werden kann.

Der Gemeinderat hat vor, diese Fragen zusammen mit den involvierten Anwohnern zu besprechen und eine nachhaltige Lösung zu finden.

Der Gemeinderat dankt allen Mitwirkenden und wird nun die Unterlagen dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung einsenden, um die Genehmigungsfähigkeit des Projektes abzuklären.

Ob die Umzonung realisiert wird, wird anlässlich einer Gemeindeversammlung voraussichtlich im Jahr 2025 entschieden werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Seftigen