Neuauflage der Corona-Hilfen für Kulturschaffende in Baselland
Kulturschaffende und -unternehmen im Kanton Baselland können wieder Ausfallentschädigungen für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen beantragen. Eingabefrist für Ausfälle zwischen November 2020 und Januar 2021 ist der 28. Februar.

Kulturschaffende und -unternehmen im Kanton Baselland können wieder Ausfallentschädigungen für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen beantragen. Eingabefrist für Ausfälle zwischen November 2020 und Januar 2021 ist der 28. Februar.
Für den Ausgleich von Ausfällen im November und Dezember stehen 1,9 Millionen und für das Jahr 2021 5,6 Millionen Franken zur Verfügung, wie die Abteilung Kulturelles des Kantons am Mittwoch mitteilte. Die Ausfallentschädigungen werden je zur Hälfte durch den Kanton und den Bund getragen.
Kulturunternehmen konnten bereits seit vergangenen Dezember wieder Gesuche einreichen. Bis zum 31. Januar seien 20 Gesuche eingegangen, heisst es.