Baselbieter Landrat bewilligt Erhöhung der Corona-Härtefallhilfen

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Von der Covid-19-Pandemie betroffene Baselbieter Unternehmen erhalten vom Kanton und Bund finanzielle Unterstützung in der Höhe von bis zu 131,75 Millionen Franken. Der Landrat hat am Donnerstag die Erhöhung der Corona-Härtefallhilfen in einem Eilverfahren mit 79 zu 2 Stimmen gutgeheissen.

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Der Baselbieter Landrat bewilligt 77,8 Millionen Franken für die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Birsfelden; die Bauzeit beträgt vier bis fünf Jahre. (Archivbild) - Basel-Landschaft

Konkret bewilligte der Landrat insgesamt 132,25 Millionen Franken. Davon sollen den Baselbieter Unternehmen 131,75 Millionen Franken zur Verfügung stehen, 500’000 Franken sind für die Umsetzung des Härtefallprogramms vorgesehen.

Von der zusätzlichen Aufstockung werde der Bund zwei Drittel finanzieren, sofern die eidgenössischen Räte die vom Bundesrat am Mittwoch angekündigte Erhöhung der Wirtschaftshilfen von 2,5 auf 5 Milliarden Franken in der Frühjahrssession gutheissen werden. Die Baselbieter Regierung hatte noch am gleichen Tag bekanntgegeben, die Härtefallhilfen für Unternehmen im Landrat um weitere 77,5 Millionen Franken erhöhen zu wollen.

Wie Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) während der Beratung der Vorlage sagte, beträgt der Baselbieter Anteil am Härtefallprogramm somit 43,5 Millionen Franken. «Wir können diese Massnahme finanzieren. Aber wenn die Corona-Pandemie noch lange so weitergeht, wird es sehr schwierig und die Staatsfinanzen würden unter Druck geraten», sagte Lauber.

Das Geschäfts war im Landrat unbestritten. Die Regierung wurde von sämtlichen Fraktionen für ihr rasches Tempo bei der Ausarbeitung der Vorlage gelobt. Einzig ein SVP-Sprecher monierte, dass ihm gezielte Lockerungsmassnahmen nach Branchen lieber gewesen wären als eine Erhöhung der Härtefallhilfen. Eine FDP-Sprecherin betonte, dass man möglichst rasch aus der Situation herauskommen müsse, da die Leute wieder arbeiten wollten.

Restaurants und andere Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden, können Härtefallhilfe betragen. Vorgesehen sind À-fonds-perdu-Beiträge und Bürgschaften. Erste Auszahlungen sollen laut Finanzdirektor Lauber nach Ablauf der Referendumsfrist am 5. Februar erfolgen.

Der Landrat hatte bereits letzten Dezember 31,25 Millionen Franken für das Härtefallprogramm bewilligt.

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