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VW bot Vergleich für Diesel-Kunden von 830 Millionen Euro an

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Deutschland,

Die Verhandlungen über einen Vergleich für hunderttausende vom Dieselskandal betroffene VW-Kunden zwischen dem Autobauer und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind vorerst gescheitert.

Abgasmessung am Auspuff eines Diesel
Abgasmessung am Auspuff eines Diesel - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Konzern: Einigung wegen Streits um Anwaltshonorar gescheitert .

Die Parteien hätten sich zwar auf einen Vergleich in einer Grössenordnung von 830 Millionen Euro geeinigt, diese Lösung sei aber gescheitert, teilte Volkswagen am Freitag in Wolfsburg mit. Grund seien «unangemessene» Anwaltsforderungen.

Der vzbv habe «bis zum Schluss» auf eine Pauschalzahlung von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs bestanden, erklärte Volkswagen. «Ausreichend konkrete Nachweise», für welche Leistungen die 50 Millionen Euro gezahlt werden sollten, hätten die Rechtsberater des vzbv «nie geliefert», erklärte Volkswagen. Auch einer unabhängigen rechtlichen Prüfung ihrer Gebührenforderung hätten sie sich verweigert.

Eine Zahlung ohne einen ausreichend konkreten Leistungsnachweis oder ohne rechtlichen Grund sei für Volkswagen jedoch unmöglich. Der Vorstand von VW werde nun «kurzfristig» über die nächsten Schritte beraten. Der vzbv kündigte eine Pressekonferenz um 14.00 Uhr an.

VW und vzbv streiten seit Ende September vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig über Entschädigungen für vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer. Die Verbraucherschützer wollen stellvertretend für die Autobesitzer mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage feststellen lassen, dass der Autokonzern betroffene Dieselkäufer «vorsätzlich und sittenwidrig» geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss.

VW hatte im September 2015 eingeräumt, weltweit in Millionen Fahrzeugen seiner Marken eine illegale Software eingebaut zu haben. Diese liess den Ausstoss von Stickoxiden nur auf dem Prüfstand sinken, nicht aber im täglichen Strassenverkehr. Volkswagen argumentierte stets, dass die Kunden keinen Schaden erlitten hätten, da nach Software-Updates alle Fahrzeuge im Verkehr genutzt werden könnten und sicher seien. Mehrere Gutachten hätten zudem bestätigt, dass die Fahrzeuge «keinen Wertverlust aufgrund der Dieselthematik» erlitten hätten.

Bereits bei der zweiten Verhandlung Mitte November legte das OLG den Streitparteien einen Vergleich nahe - VW willigte Anfang Januar in Verhandlungen darüber ein.

Im Klageregister des zuständigen Bundesamtes für Justiz gab es bis zu Beginn des Musterfeststellungsverfahrens am 30. September rund 470.000 Anmeldungen. VW hatte betont, es gebe auch viele Abmeldungen und mögliche Mehrfach-Anmeldungen. Bei einer Summe von 830 Millionen Euro könnte jeder Verbraucher damit im Schnitt mit weniger als 2000 Euro rechnen.

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