Notausgänge blockiert? Ex-Mitarbeiter belasten Barbetreiber schwer
Zu wenig Sicherheit, blockierte Türen, keine Feuerlöscher: Zwei ehemalige Mitarbeitende erheben schwere Vorwürfe gegen die Betreiber der «Constellation Bar».

Das Wichtigste in Kürze
- Ehemalige Angestellte kritisieren massive Sicherheitsmängel in der Bar «Le Constellation».
- Der Notausgang soll verschlossen und Fluchtwege sollen unzureichend gewesen sein.
- Die Behörden ermitteln gegen die Betreiber unter anderem wegen fahrlässiger Tötung.
Nach der Brand-Katastrophe in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana sind inzwischen alle 40 Todesopfer identifiziert. Neben der unermesslichen Trauer rücken zunehmend Fragen nach der Verantwortlichkeit in den Fokus des öffentlichen Interesses.
Zwei ehemalige Mitarbeitende der Bar erheben nun im Gespräch mit dem französischen Sender BFMTV schwere Vorwürfe gegen ihre früheren Arbeitgeber. Insbesondere im Hinblick auf das mangelhafte Sicherheitskonzept.
Eine Ex-Mitarbeiterin, bis 2023 Angestellte der Bar, berichtet, der Notausgang sei «verschlossen gewesen, weil er direkt ins Gebäude führte». Den Mitarbeitenden sei es «verboten» worden, diese Tür zu öffnen.
Der einzige Fluchtweg führte über eine enge Treppe – für 200 Personen sei das in zehn Minuten «unmöglich» gewesen. Wäre die Tür gegenüber den Toiletten offen gewesen, «hätte das die Zahl der Opfer verringert», sagt die Frau.
«Notausgang manchmal blockiert oder verschlossen»
Auch ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter kritisiert schwere Versäumnisse: Die Tragödie sei «kein Zufall» gewesen. Er zählt auf: «Isoliermatten, kein Zugang zu Feuerlöschern, nicht geschultes Personal, nur ein Sicherheitsbeamter, ein Notausgang, der manchmal blockiert oder verschlossen war.»
Inzwischen haben die Behörden des Kantons Wallis ein Strafverfahren gegen die Betreiber der Bar eingeleitet. Jessica und Jacques Moretti wird fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen.
Die Polizei betont: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Die beiden Betreiber befinden sich vorerst auf freiem Fuss. Es bestehe keine akute Fluchtgefahr, heisst es in einer Mitteilung der Kantonspolizei Wallis. Auch die übrigen Kriterien für eine Untersuchungshaft, insbesondere die Verdunkelungsgefahr, kämen nicht in Betracht.

















