Die Stahlsparte des Industriekonzerns Thyssenkrupp darf weiter nicht mit dem indischen Konkurrenten Tata Steel verschmelzen.
Stahlarbeiter bei Thyssenkrupp in Duisburg
Stahlarbeiter bei Thyssenkrupp in Duisburg - AFP/Archiv

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Verbot der EU-Kommission vom Juni 2019. Diese befürchtete die Beeinträchtigung des Wettbewerbs und dadurch steigende Preise. (Az. T-584/19)

Die EU-Kommission hatte damals erklärt, der Zusammenschluss hätte ohne Änderungen «eine Einschränkung des Wettbewerbs und einen Anstieg der Preise bestimmter Stahlsorten» zulasten von Unternehmen und Verbrauchern bewirkt. Die Stahlhersteller hätten «keine geeigneten Abhilfemassnahmen angeboten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen».

Dagegen klagte Thyssenkrupp vor dem EU-Gericht. Das Unternehmen machte unter anderem geltend, dass die Kommission die nach einem Zusammenschluss bestehende Marktmacht falsch analysiert habe. Dies wies das Gericht nun zurück.

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