Der Sozialverband VdK, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Greenpeace fordern die Ampel-Parteien auf, die Mehrwertsteuer auf frisches Obst und Gemüse, Hülsenfrüchte und pflanzliche Milchersatzprodukte so weit wie möglich zu senken.
Obst und Gemüse in einem Supermarkt
Obst und Gemüse in einem Supermarkt - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Anreiz zum Konsum pflanzlicher statt tierischer Lebensmittel .

Damit würden Anreize gesetzt, mehr pflanzliche statt tierische Lebensmittel zu konsumieren, erklärten die Verbände am Montag. Zudem werde dazu beigetragen, den aktuellen Preisanstieg bei Lebensmitteln auszugleichen.

«Es ist Aufgabe der Bundesregierung, die vom Klimaschutzgesetz vorgegebenen Emissionsziele zu erreichen. Deshalb muss sie dafür sorgen, dass eine gesunde, umwelt- und klimaverträgliche Ernährung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher möglich und bezahlbar ist, zum Beispiel durch eine Mehrwertsteuersenkung auf Obst und Gemüse», erklärte vzbv-Vorstand Klaus Müller.

VdK-Präsidentin Verena Bentele forderte zudem neu berechnete Regelsätze für Hartz IV und die Grundsicherung im Alter. Dies müsse insbesondere gelten, wenn Inflation oder weitere Abgaben Lebensmittel verteuern, sagte sie: «Gerade Kinder und Ältere sind auf gesunde, frische Lebensmittel angewiesen. Chronische Erkrankungen und Medikamente erfordern eine besondere Ernährung.» Schon bisher reichten die 5,09 Euro pro Tag aus dem Regelsatz dafür nicht. Die Inflation mache dies nun vollends unmöglich.

Einer Umfrage im Auftrag des vzbv zufolge befürworten 71 Prozent der Deutschen, dass die Lebensmittelpreise auch die Kosten von Umwelt- und Klimaschäden bei der Produktion abbilden. 81 Prozent der Befragten befürworten darüber hinaus steuerliche Anreize, um umwelt- und klimaverträglichen Konsum zu fördern, wie der vzbv mitteilte.

In Deutschland wird eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben, der ermässigte Satz beträgt sieben Prozent. Bei Lebensmitteln gilt für viele Grundnahrungsmittel wie Brot, Butter, Kuhmilch oder Kartoffeln der ermässigte Satz, auch für das meiste Obst und Gemüse. Bei verarbeiteten Produkten und «Luxusgütern» wird der normale Steuersatz fällig - etwa bei Hafermilch oder Süsskartoffeln.

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