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Ständerat verlängert Währungshilfebeschluss

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Bern,

Der Währungshilfebeschluss wurde vom Ständerat bis 2028 verlängert. Ein Kredit soll Massnahmen zur Stabilisierung des globalen Finanzsystems ermöglichen.

währungshilfe
Durch die Verlängerung des Währungshilfebeschlusses will die Schweiz sich an der Stabilisierung des globalen Finanzsystems beteiligen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat verlängert den Währungshilfebeschluss um weitere fünf Jahre bis 2028.
  • So will die Schweiz weiter zur Stabilisierung des globalen Finanzsystems beitragen.

Die Schweiz soll sich auch weiterhin rasch an Massnahmen zur Stabilisierung des globalen Finanzsystems und der Wechselkurse beteiligen können. Der Ständerat hat dem entsprechenden Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken zugestimmt. Gleichzeitig hat er den Währungshilfebeschluss um weitere fünf Jahre bis 2028 verlängert.

Grundlage des Währungshilfebeschlusses ist das Währungshilfegesetz von 2004. Der Währungshilfebeschluss war das bisher letzte Mal 2017 mit 10 Milliarden Franken verlängert worden, bis ins Jahr 2023.

Stabiles Währungssystem in Schweizer Interesse

Der Ständerat stimmte der Verlängerung des Währungshilfebeschlusses am Mittwoch mit 38 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung zu. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Der Verpflichtungskredit kann für Schweizer Hilfen bei Störungen internationalen Währungssystems oder aber für Währungshilfen an einzelne Länder eingesetzt werden.

Die Schweiz sei an einem stabilen Währungssystem interessiert, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Kredite der Schweiz seien bisher immer zurückbezahlt worden. Anfang März etwa habe die Ukraine trotz Kriegsbeginn ausstehende 100 Millionen Franken zurückbezahlt.

Die Möglichkeit, Teil des weltumspannenden Sicherheitsnetzes zu sein, sei im Interesse der Schweiz, schrieb der Bundesrat in seiner Botschaft. Damit die Schweiz in ausserordentlichen Fällen an Währungshilfeaktionen mitwirken könne, sei es wichtig, dass sie rasch Massnahmen dazu ergreifen könne.

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