Im Streit um die Aufklärung des Dieselskandals hat Volkswagen einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht eingefahren.
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Volkswagen-Logo - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Volkswagen kann im Streit um die Aufklärung des Dieselskandals einen Erfolg feiern.
  • Das Oberlandesgericht muss jetzt neu über den Fall verhandeln.

Das Oberlandesgericht Celle habe bei der Einsetzung eines Sonderprüfers 2017 das Recht des Autobauers auf rechtliches Gehör verletzt. Das erklärte Karlsruhe am Freitag. Aktionäre waren damals in Celle vor Gericht gezogen.

Sie forderten eine externe Kontrolle, um eine mögliche Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat zu prüfen. (Az. 1 BvR 2754/17 u.a.)

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass das Oberlandesgericht neu über den Fall verhandeln muss. Auch dabei habe es Rechte von VW verletzt. Die entsprechenden Entscheidungen wurden nun aufgehoben. Ende 2017 hatte Karlsruhe allerdings einen Eilantrag von VW abgelehnt, so dass der Wirtschaftsprüfer bereits mit seiner Arbeit beginnen konnte.

Abgas-Manipulation bei Volkswagen

2015 war bekannt geworden, dass Volkswagen in Dieselmotoren eine Manipulationssoftware einbaute, weswegen die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Der Aktienkurs ging zwischenzeitlich steil nach unten, ausserdem sieht sich der Konzern seitdem zahlreichen Gerichtsverfahren ausgesetzt. Viele Autokäufer fordern Schadenersatz.

Dies teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft am Freitag mit. Die Prozesskosten für Rechtsstreits rund um Dieselmanipulationen seien seit 2015 auf rund anderthalb Milliarden Euro gestiegen. Im Streit mit Autoherstellern hätten bis Ende Oktober dieses Jahres 413.000 Kunden ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen.

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