Das passiert jetzt mit bissigem Walliser Herdenschutzhund
Der Fall gibt weiter zu reden: Nach dem Angriff auf einen Läufer in den Walliser Bergen ist jetzt klar, was mit dem Hund passiert, der zugebissen hat.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach der Herdenschutzhund-Attacke im Wallis wird der Hund, der zugebissen hat, an einen weniger touristischen Ort versetzt.
- Bei erneuten Problemen drohen dem Herdenschutzhund eine Prüfungswiederholung oder gar der Jobverlust.
- Der attackierte Läufer erholt sich körperlich, kämpft aber weiter mit den Folgen, vor allem mental.
- Er findet es gut, dass der Hund nicht eingeschläfert wird, kritisiert aber, dass er weiter eingesetzt werden darf.
Der Fall sorgt schweizweit für Schlagzeilen: Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass drei Herdenschutzhunde im Unterwallis einen Trailrunner attackiert haben. Sie rissen den Freiburger Mathieu Clément zu Boden und bissen ihn. Danach verfolgten sie ihn minutenlang – einer konnte ihm sogar über einen Zaun folgen.
In der Vergangenheit wurden Herdenschutzhunde nach solchen Biss-Attacken auch schon eingeschläfert. Was passiert in diesem Fall?
Zuständig sind beim Kanton Wallis das Veterinäramt, die kantonale Kommission für Herdenschutzhunde und der Kantonstierarzt. Die Behörden enthüllen nun bei Nau.ch, welche Konsequenzen der Fall hat.
Hund wurde nach Biss von Alp abgezogen
Bereits bekannt war, dass der betroffene Weg nahe der Dent-de-Valerette oberhalb von Vérossaz VS nach dem Angriff gesperrt wurde. Wie die Walliser Behörden erklären, ist er inzwischen wieder geöffnet.
«Die Schafe wurden umgesiedelt», heisst es. «Sollten sie gegen Ende der Saison in das Gebiet zurückkehren, würde der Weg erneut gesperrt werden.» Entschieden werde das in Abstimmung mit der Gemeinde, dem örtlichen Wanderverein Valrando und dem für die Alp zuständigen Landwirten.
Die Behörden hatten nach dem Biss-Zwischenfall einen konstruktiven Austausch mit der Hundehalterin, betonen sie gegenüber Nau.ch. «Sie hat selbst vorgeschlagen, den Weg zu sperren.»
Obwohl laut dem Läufer drei Hunde an der Attacke beteiligt waren, gehen die Behörden nur auf einen von ihnen ein. Er sei derjenige, der zugebissen habe.
Dieser Hund sei am Wochenende nach dem Vorfall von der Alp abgezogen worden. Das war Ende Juli.
«Er arbeitet weiterhin in einem neuen, weitaus weniger touristisch frequentierten Gebiet, in dem sich die Herde derzeit aufhält.»
Macht Hund wieder Probleme, droht Prüfungs-Wiederholung
Eine Rückkehr an den «Tatort» ist allerdings möglich. Die Walliser Behörden erklären, der Hund könnte wieder eingesetzt werden, falls die Herde Ende Saison erneut dort weidet.
Dann wäre er jedoch nur unter der Woche im Einsatz. «An den Wochenenden, wenn der Touristenandrang grösser ist, würde er von der Alp abgezogen», heisst es.
«Sollte der Hund erneut Probleme verursachen, könnte er endgültig von der Alp entfernt werden. Möglicherweise müsste er auch den Eignungstest erneut absolvieren.»
Die Schweizer Jagdverordnung schreibt vor, dass Herdenschutzhunde einen Eignungstest bestehen müssen, damit sie offiziell anerkannt und finanziell gefördert werden.
Dabei müssen sie beweisen, dass sie kein «übermässiges Aggressionsverhalten gegenüber Menschen» zeigen. Zudem müssen sie eigentlich auf Menschen und Tiere sozialisiert sein, schreibt das Gesetz vor.
Einschläferung (noch) kein Thema
Die gute Nachricht für den bissigen Herdenschutzhund: «Eine Einschläferung wurde zu diesem Zeitpunkt nie in Betracht gezogen.»
Eine Einschläferung kann laut den Walliser Behörden nur beschlossen werden, wenn schwerwiegende Gründe und ausreichende rechtliche Grundlagen vorliegen.
Jede Situation werde von der kantonalen Kommission für Schutzhunde unter Berücksichtigung aller Umstände des Vorfalls eingehend geprüft.
«Im speziellen Fall der Herdenschutzhunde muss unbedingt daran erinnert werden, dass sie eine spezifische Aufgabe erfüllen: Nämlich den Schutz von Nutztieren vor grossen Raubtieren.»
Bei der Bewertung eines Vorfalls, an dem ein Herdenschutzhund beteiligt ist, müssen darum verschiedene Umstände betrachtet werden. Etwa das Gesamtverhalten des Hundes oder die Frage, ob sich das Opfer an die empfohlenen Verhaltensregeln gehalten hatte.

Die Behörden betonen: «Bevor so radikale Massnahmen wie eine Einschläferung in Betracht gezogen werden, können und müssen verschiedene Optionen geprüft werden. Insbesondere Anpassungen in der Haltung des Hundes und gegebenenfalls seine Entziehung aus dem Herdenschutzdienst.»
Opfer: «Hoffe, dass dem Hund niemals ein Kind über den Weg läuft»
Die Massnahmen findet der attackierte Trailrunner Mathieu Clément gut, wie er zu Nau.ch sagt. «Allerdings beunruhigt es mich, dass dieser Hund weiterhin auf der Alp eingesetzt wird.»
Sein Gedanke: «Ich hoffe einfach, dass dem Hund niemals ein Kind über den Weg läuft.» Dann könnten die Folgen weitaus dramatischer sein als das, was er erlebt habe.
Clément schilderte nach der Attacke, die Hunde hätten ihm über die Hüfte gereicht. Für ein kleines Kind bedeutet das Augenhöhe. Schwere Verletzungen oder noch Schlimmeres wären also nicht auszuschliessen.
Der Läufer betont: «Ich fordere nicht, dass der Hund eingeschläfert wird. Aber ich denke, es wäre vielleicht schlauer, ihn endgültig von den Alpen zu entfernen, um weitere Unfälle zu verhindern.»
Verletzung heilt – doch mental hat Läufer nach Attacke zu kämpfen
Als der Freiburger attackiert wurde, war er bei den Vorbereitungen auf den Ultra-Trail du Mont-Blanc. Dabei handelt es sich um einen der bekanntesten Trail-Läufe der Welt. Trailrunning ist das Laufen auf unbefestigten Wegen in der Natur, beispielsweise eben in den Bergen.

Die Verletzungen verheilen gut, sagt Clément. «Mir geht es inzwischen viel besser. Mir ist bewusst, dass ich enormes Glück gehabt habe.»
Trotzdem: Die Attacke hat ihn bei den Vorbereitungen weit zurückgeworfen, sagt er. Und obwohl die Verletzungen gut verheilen und es ihm inzwischen körperlich besser geht – mental hat er zu kämpfen.
«In diesem Moment habe ich wirklich geglaubt, dass ich nicht überleben würde. Die Angst, die ich empfunden habe, hat mich am meisten geprägt.»













