Personalisierte Werbung: Meta will Nutzer um Zustimmung bitten

    Keystone-SDA
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    Belgien,

    Meta will europäische Nutzer vor künftig um Zustimmung bitten, bevor ihre Daten für personalisierte Werbung genutzt werden können.

    Meta soll 1,2 Milliarden Euro Strafe zahlen.
    Meta soll 1,2 Milliarden Euro Strafe zahlen. - Sergei Elagin/Shutterstock.com

    Das Wichtigste in Kürze

    • Meta-Nutzer in Europa müssen bald Zustimmung für personalisierte Werbung geben.
    • Ihre Daten werden nicht mehr automatisch dafür genutzt.
    • Wegen Verstosses gegen die EU-Datenschutzverordnung musste Meta eine Strafe zahlen.

    In Europa lebende Nutzer der Online-Netzwerke Facebook und Instagram sollen künftig um ihre Zustimmung gebeten werden. Erst dann sollen ihre Daten für personalisierte Werbung genutzt werden können. Der US-Mutterkonzern Meta kündigte am Dienstag eine entsprechende Änderung an, «um sich an neue Regeln anzupassen».

    Bislang hatte Meta geltend gemacht, dass das Unternehmen ein «legitimes Interesse» an der Nutzung der Daten habe. Dies führte dazu, dass die Zustimmung zur Datennutzung für neue Nutzer standardmässig vorausgesetzt wird. Künftig solle dies für Nutzer aus der EU, der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum nicht mehr der Fall sein. Meta versicherte zugleich seinen Werbekunden, dass auch in der Zukunft noch personalisierte Werbung möglich sein werde.

    Das Unternehmen steht wegen seiner Werbepraktiken zunehmend unter Druck. Insbesondere in der EU wird das äusserst lukrative Geschäftsmodell mit personalisierter Werbung angefochten.

    Meta verstösst gegen Datenschutzgesetz

    Im Januar hatte die irische Datenschutzkommission Meta eine Geldstrafe von 390 Millionen Euro auferlegt. Facebook und Instagram hatten mit der Nutzung persönlicher Daten für personalisierte Werbung gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung verstossen.

    Die norwegische Datenschutzbehörde hatte im Juli ein vorübergehendes Verbot von verhaltensbezogener Werbung auf Facebook und Instagram verhängt, das am 4. August in Kraft treten soll. Es gilt zunächst für drei Monate.

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