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Migros wegen 3-Prozent-Abzug bei Gemüseproduzenten angezeigt

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Bern,

Migros erhielt wegen Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eine Anzeige. Ausschlaggebend ist der pauschale Abzug bei Gemüseproduzenten.

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Der Migros wird wegen pauschalen Abzügen bei Gemüseproduzenten Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Migros verlangt bei Früchte- und Gemüselieferanten einen pauschalen Abzug von 3 Prozent.
  • Der Verein Faire Märkte Schweiz hat den Detailhändler deshalb bei der Weko angezeigt.
  • Der Vorwurf lautet: Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Der Verein Faire Märkte Schweiz (FMS) hat bei der Wettbewerbskommission (Weko) Anzeige gegen die Migros wegen Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingereicht.

Der Verein wirft dem Detailhändler vor, von Früchte- und Gemüselieferanten mit einem pauschalen Abzug von 3 Prozent auf dem Warenwert jährlich 12 Millionen Franken einzuheimsen. Die Migros verteidigt die jahrelange Praxis als rechtmässig.

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Die Gemüseabteilung einer Migros-Filiale. - keystone

FMS bezeichnet das sogenannte Skonto-Regime in einer Mitteilung vom Donnerstag als faktische Preissenkung ohne Wahlmöglichkeit für die Produzenten. Anders als bei einem klassischen Skonto könnten die Lieferanten demnach nicht zwischen schneller Zahlung mit Rabatt oder späterer Zahlung ohne Abzug wählen.

Migros weist die Vorwürfe zurück

Die Migros weist die Vorwürfe zurück. Die Kritik von FMS sei «nicht nachvollziehbar», erklärte eine Migros-Sprecherin der Nachrichtenagentur AWP auf Anfrage. Die Vertragsbedingungen seien seit Jahrzehnten üblich, rechtlich einwandfrei und in der Praxis bewährt.

Ein allfälliger Skonto sei Teil des Kaufvertrags und werde von den Lieferanten berücksichtigt. «Die Migros legt grossen Wert auf einen korrekten Umgang mit ihren Lieferanten und auf eine faire Preisgestaltung.»

Coop verzichtete auf einen pauschalen Abzug

Bereits im vergangenen Jahr hatte FMS eine ähnliche Anzeige gegen Coop eingereicht. Coop verzichtete daraufhin auf die geplante schweizweite Einführung einer pauschalen Rückvergütung von 3 Prozent für Früchte- und Gemüselieferanten.

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Der Fall gilt als Beispiel für den starken Preisdruck und die Abhängigkeit vieler Produzenten von den grossen Schweizer Detailhändlern.

Kommentare

User #9572 (nicht angemeldet)

In der Schweiz werden die Kunden von allen Detaillisten ausgenommen!

User #9572 (nicht angemeldet)

Die Migros bescheisst die Lieferanten und die Kunden seit Jahrzehnten!

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