Rasenpflege – was müssen Mieter übernehmen?
Wie weit reicht die Pflicht zur Gartenpflege für Mieter? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, was bei der Gartenpflege gilt.

Wir haben eine Gartenwohnung gemietet. Der Vermieter hat gesagt, der Rasen sei «in Ordnung zu halten». Wir mähen ihn regelmässig. Nun verlangt er, dass wir zusätzlich wässern und düngen. Müssen wir das wirklich?
Nicht unbedingt. Eine Pflicht, den Rasen zu düngen, ergibt sich aus der Formulierung «den Rasen in Ordnung halten» normalerweise nicht. Dafür müsste im Mietvertrag oder im Hausreglement ausdrücklich eine entsprechende Vereinbarung bestehen.
Zum üblichen Unterhalt eines Gartens kann jedoch gehören, den Rasen bei längerer Trockenheit angemessen zu bewässern, damit keine Schäden durch Vernachlässigung entstehen.

Regelmässiges Mähen und eine normale Pflege werden in der Regel erwartet, nicht aber eine aufwendige oder fachmännische Rasenpflege. Entscheidend ist deshalb, was im Mietvertrag konkret vereinbart wurde.
Fehlt eine klare Regelung, sind Düngung und weitergehende Gartenpflege grundsätzlich Sache des Vermieters.
Zur Autorin
Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.








