Die EU-Kommission wirft dem Tochterunternehmen des US-Konzerns Meta einen Verstoss gegen die Wettbewerbsregeln vor.
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Meta-Symbol - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • EU-Wettbewerbshüter haben Bedenken wegen des Facebook Marketplace.
  • Der Konzern soll gegen die Kartellvorschriften verstossen.
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Die europäischen Wettbewerbshüter werfen dem US-Konzern Meta den möglichen Verstoss gegen EU-Wettbewerbsregeln vor.

Nach Auffassung der Kommission verstosse das Tochterunternehmen Facebook Marketplace durch eine Wettbewerbsverzerrung auf den Märkten für Online-Kleinanzeigen gegen Kartellvorschriften. Das erklärte die Behörde am Montag. Eingeleitet hatte sie das Verfahren im Juni 2021.

Konkret geht es um den Vorwurf, dass Meta Facebook Marketplace mit seinem sozialen Netzwerk Facebook verknüpft. Die Kommission hege den Verdacht, dass Konkurrenten vom Markt verdrängt werden könnten. Da Facebook Marketplace durch die Verknüpfung «einen erheblichen Vertriebsvorteil» habe, teilte die Behörde weiter mit.

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Facebook wird 20 Jahre alt. - Keystone

Zudem gebe es Bedenken, dass Meta «unfaire Handelsbedingungen» anwende, die es dem Unternehmen ermöglichten, Daten konkurrierender Online-Kleinanzeigendienste zu nutzen. Dabei geht es um konkurrierende Annoncendienste, die auf Facebook oder Metas weiterem Onlinedienst Instagram Werbung schalten.

Der Meta-Konzern hat nun die Möglichkeit, sich schriftlich zu äussern und eine mündliche Anhörung zu beantragen. Meta droht eine Strafe von bis zu zehn Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes. Dies, wenn die Kommission zu dem Schluss kommen sollte, dass es ausreichend Beweise für einen Verstoss gibt.

Erst Ende November hatte die EU-Kommission Meta wegen Datenschutzverstössen in der EU mit einer Strafe von 265 Millionen Euro belegt. Um gegen die Marktmacht von Facebook, Apple oder Google vorzugehen, hat die EU das Marktkontrollgesetz verabschiedet. Das wird voraussichtlich ab Mai 2023 gelten. Damit will die EU wettbewerbsschädliches Verhalten grosser Internetfirmen unterbinden.

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