Den EU-Wettbewerbshütern zufolge verzerrt der US-Internetriese Meta wohl dem Wettbewerb bei Facebook Marketplace.
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Facebook ist der Tochterkonzern von Meta. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Meta könnte gegen die europäischen Kartellvorschriften verstossen.
  • Zu diesem Schluss kommen die Wettbewerbshüter der EU.
  • Der US-Internetkonzern soll demnach den Wettbewerb bei Facebook Marketplace verzerren.

Der US-Internetkonzern Meta verstösst nach vorläufiger Ansicht der EU-Wettbewerbshüter durch eine Verzerrung des Wettbewerbs bei Facebook Marketplace gegen europäische Kartellvorschriften.

Konkret bemängelt die EU-Kommission einer Mitteilung vom Montag zufolge, dass Meta konkurrierenden Online-Kleinanzeigendiensten, die auf Facebook oder Instagram Werbung schalten, einseitig unfaire Handelsbedingungen auferlege.

Verknüpfung mit Facebook

Darüber hinaus verknüpfe Meta den Facebook Marketplace mit seinem marktbeherrschenden sozialen Netzwerk Facebook. So hätten Facebook-Nutzer automatisch Zugang zu dem Kleinanzeigenportal, «ob sie dies wünschen oder nicht».

Die Kommission hege den Verdacht, dass Facebook Marketplace dadurch einen erheblichen Vertriebsvorteil habe, den die Wettbewerber nicht wettmachen könnten, heisst es in der Mitteilung.

Der US-Konzern hat nun die Möglichkeit, die Zweifel an seinem Kleinanzeigendienst auszuräumen. Kommt die EU-Kommission dennoch zu dem Schluss, dass hinreichend Beweise für Verstösse vorliegen, kann sie eine Geldbusse von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von Meta verhängen.

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