Lob für «Arbeit-von-morgen-Gesetz» von Minister Heil

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Deutschland,

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will im Herbst ein «Arbeit-von-morgen-Gesetz» vorlegen, das Arbeitnehmer in einer Konjunkturkrise vor dem Jobverlust schützen soll.

Hubertus Heil im Mai in Berlin
Hubertus Heil im Mai in Berlin - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Erweiterte Nutzung von Kurzarbeit - Höhere Förderung von Weiterbildung.

Arbeitgeber lobten am Dienstag vor allem eine erleichterte Nutzung von Kurzarbeit, was sich bereits in der Finanzkrise bewährt habe. Gewerkschaften begrüssten hauptsächlich eine stärkere staatliche Förderung von Weiterbildungsmassnahmen für Arbeitnehmer.

Das «Arbeit-von-morgen-Gesetz» soll nach Angaben Heils konjunkturelle Krisen, aber auch den Wandel von Arbeit durch die Digitalisierung oder durch Klimaschutzmassnahmen flankieren. Die Regeln zur Zahlung von Kurzarbeitergeld sollen erweitert werden; zudem soll Kurzarbeit wenn möglich mit Qualifizierung verbunden werden.

Das neue Gesetz soll an das Qualifizierungschancengesetz anknüpfen, das seit Jahresbeginn in Kraft ist. Die Bundesagentur für Arbeit kann seitdem nicht nur Kosten einer Weiterbildung übernehmen, sondern auch Zuschüsse zum Lohn zahlen. Je kleiner ein Unternehmen, desto höher die mögliche Förderung.

Das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) betonte am Dienstag, das Instrument der Kurzarbeit habe in der Krise 2009 dazu beigetragen, dass die Arbeitslosigkeit in Deutschland kaum zunahm, obwohl das Wirtschaftswachstum deutlich eingebrochen war. Das habe zwar viele Milliarden Euro gekostet, aber auch viele Arbeitnehmer vor dem Jobverlust bewahrt. Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde damals verlängert, die BA übernahm zusätzlich auch einen Teil der Sozialabgaben.

«Wenn sich die Konjunktur weiter eintrübt, sollte die Bundesregierung kurzfristig in der Lage sein, den Unternehmen die Nutzung der Kurzarbeit erneut einfacher zu machen», erklärte IW-Arbeitsökonom Holger Schäfer. Die BA habe rund 23,5 Milliarden Euro für den Fall eines Arbeitsmarktabschwungs auf die Seite gelegt - die Initiative Heils gehe hier in die richtige Richtung.

«Wenn der Arbeitsminister dafür sorgt, dass der Kurzarbeit-Werkzeugkasten aus der Krise dann bereitsteht, wenn eine Krise eintritt, ist das sehr zu begrüssen», sagte auch der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Oliver Zander, der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Kurzarbeit hilft, wenn es wirklich ein krisenhafter Konjunktureinbruch ist.»

Der Strukturwandel dürfe aber nicht verhindert werden, warnte Zander. Auch das IW merkte an, fehlende Qualifikationen seien kein konjunkturelles, sondern ein strukturelles Problem. Weiterbildungen während einer Kurzarbeit-Phase könnten zwar sinnvoll sein. «Das gilt aber nicht unbedingt für Arbeitnehmer, die von Entlassung bedroht und beispielsweise in einer Transfergesellschaft tätig sind», erklärte Schäfer.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte dagegen als Bestandteile eines «Arbeit-von-morgen-Gesetzes» das Recht auf Nachholen eines Berufsabschlusses sowie die Förderung von Arbeitnehmern, die im Job einen ganz neuen Beruf erlernen. Kurzarbeit und Weiterbildung müssten stärker verknüpft werden, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Damit sich auch Arbeitslose eine längere Umschulung leisten können, seien hier verbesserte Unterstützungsleistungen nötig.

IG-Metall-Chef Jörg Hofmann verwies in den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland «zur Klärung der offenen Details» beim geplanten Gesetz auf den Vorschlag seiner Gewerkschaft für ein Transformations-Kurzarbeitergeld. Es soll bei der Bewältigung des technologischen «und sonstigen» Strukturwandels helfen. Die IG Metall schlägt beispielsweise vor, dass die BA bis zu 24 Monate lang die Kosten einer Weiterbildung während einer Kurzarbeitsphase übernimmt.

Zur Zeit wird Kurzarbeitergeld für maximal zwölf Monate gezahlt, wenn ein Unternehmen wegen eines Konjunktureinbruchs oder eines anderen unabwendbaren Ereignisses vorübergehend die Arbeitszeit verringert. Den Arbeitnehmern werden dabei 60 Prozent der Einkommensdifferenz aus Mitteln der BA ausgeglichen. Hat der Betroffene Kinder zu versorgen, steigt der Wert auf 67 Prozent. In der Finanz- und Eurokrise übernahm die Behörde die Zahlung bis zu 24 Monate lang.

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