Ein Gericht in Oslo prüft seit Dienstag, ob Norwegen die Ausbeutung natürlicher Ressourcen rund um die Inselgruppe Spitzbergen im Arktischen Ozean verbieten darf.
Schiff vor Spitzbergen
Schiff vor Spitzbergen - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auslegung von Vertrag über Ausbeutung natürlicher Ressourcen strittig .

Geklagt hat die lettische Reederei SIA North Star; ihr hatte Norwegen 2019 untersagt, Schneekrabben auf dem sogenannten Kontinentalsockel zu fangen – das ist der an die Küste grenzende Bereich mit einer Tiefe bis etwa 200 Metern.

Kern der Auseinandersetzung ist der 1920 unterzeichnete Spitzbergenvertrag, mit dem Norwegen die Souveränität über die Inselgruppe erhielt. Staatsangehörige der rund 40 Unterzeichnerstaaten haben demnach aber «die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Nutzung». Unter Berufung auf diesen Passus hält etwa Russland an der Bergarbeitersiedlung Barentsburg auf Spitzbergen fest.

SIA North Star beruft sich auf den Passus beim Schneekrabbenfang – Norwegen dagegen argumentiert, das Recht stehe nur norwegischen Fischern zu. Oslo legt den Vertrag zum Ärger der meisten anderen Unterzeichnerstaaten sehr restriktiv aus; der Vertrag decke nur die Inseln und ihre Hoheitsgewässer ab, so Norwegen.

Vor dem Gericht in Oslo erklärte der Vertreter des Staates, Fredrik Sejersted, gemäss internationaler Übereinkunft erstreckten sich die Hoheitsgewässer bis zu einer Grenze von zwölf Seemeilen. Jenseits dieser Grenze sei Norwegen in den Gewässern rund um Spitzbergen allein berechtigt, die dortigen Ressourcen auszubeuten. Der Anwalt der lettischen Reederei, Hallvard Östgaard, nannte diese Argumentation gegenüber der Zeitung «Aftenposten» «abwegig».

Die Verhandlungsdauer ist auf vier Tage festgesetzt. In erster Instanz war die Klage von SIA North Star zurückgewiesen worden.

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