Die Aufsichtsbehörde Finma beanstandet Verstösse der Dohrnii-Stiftung. Gründer Dadvan Yousuf soll aufsichtsrechtlichen Bestimmungen schwer verletzt haben.
Dadvan Yousuf
Als Elfjähriger kam Dadvan Yousuf in die Schweiz. - Screenshot SRF
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Finma hat die Untersuchung gegen die Dohrnii-Stiftung und ihren Gründer abgeschlossen.
  • Die Stiftung habe gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verstossen.
  • Gegen den Gründer wurde eine Unterlassungsanweisung ausgesprochen.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat ihre Untersuchung gegen eine im Kryptobereich tätige Stiftung abgeschlossen. Die Behörde kommt zum Schluss, dass die Dohrnii-Stiftung und der Stiftungsgründer Dadvan Yousuf die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen schwer verletzt haben.

Mit der Publikation des Untersuchungsberichts sei das im Mai 2022 eröffnete Enforcementverfahren gegen die Stiftung formell abgeschlossen. Das teilte die Finma am Mittwoch mit.

Das Kantonsgericht Zug habe bereits im März 2023 ein Konkursverfahren infolge Überschuldung eröffnet und die Stiftung befinde sich in Auflösung.

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Kryptowährungen können einfach erklärt als digitales Geld verstanden werden. - Unsplash

Unterlassungsanweisung gegen Stiftungsgründer

Gegenüber dem Stiftungsgründer werde eine Unterlassungsanweisung ausgesprochen. Diese bleibe für die Dauer von fünf Jahren auf der Webseite veröffentlicht. Der Entscheid der Finma sei nicht rechtskräftig und könne von den Parteien beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Die Stiftung habe bei der Lancierung des «DHN-Token» im Frühjahr 2021 mehrere bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt. Das stellte die Finma im Rahmen der Untersuchung fest.

So seien Tokens für rund 3 Millionen Euro an 500 Privatpersonen verkauft worden. Diese seien in der beschriebenen Form nicht einsetzbar gewesen. Eine entsprechende Plattform für die Nutzung der Token sei nie operativ gewesen.

Weiteres Strafverfahren im Kanton Bern

Zudem habe der Stiftungsgründer ab dem Jahr 2019 Gelder im Umfang von rund 1,5 Millionen Franken entgegen genommen. Diese sollten im Krypto-Bereich angelegt und inklusive Rendite zurückgezahlt werden. Damit seien er und seine Stiftung unerlaubt als Wertpapierhaus und Finanzintermediär tätig geworden, so der Bericht.

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Kryptowährung Bitcoin. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Gegen den Gründer Dadvan Yousuf läuft derzeit laut Medienberichten auch ein Strafverfahren im Kanton Bern. Ihm wird unter anderem gewerbsmässiger Betrug und Veruntreuung vorgeworfen.

Yousuf war im Alter von drei Jahren als Flüchtling aus Kurdistan in die Schweiz gekommen. Er hatte mehrfach die Aufmerksamkeit der Medien im In- und Ausland auf sich gezogen. Durch Investitionen in Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum war er laut eigenen Angaben bereits als Teenager zum Millionär geworden.

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