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Finma rügt Banque Syz wegen Verstössen gegen Geldwäschereibekämpfung

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Bern,

Die schweizerische Finanzmarktaufsicht Finma tadelt die Banque Syz. Diese soll sich im Zusammenhang mit Geldwäschereibekämpfung nicht korrekt verhalten haben.

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Die Finanzmarktaufsicht Finma rügt die Banque Syz wegen Verstössen gegen Geldwäschereibekämpfung. - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Banque Syz erhält Tadel von der Finanzaufsicht Finma.
  • Diese habe in einem Verfahren bemerkt, dass die Bank sich nicht korrekt verhalten hatte.
  • Die Banque Syz habe gegen die Geldwäschereibestimmung verstossen.

Die Finanzmarktaufsicht Finma rügt die Banque Syz. Während eines sogenannten Enforcementverfahrens sei festgestellt worden, dass das Institut gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen habe. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Die Verstösse seien im Kontext «einer sehr bedeutenden Geschäftsbeziehung mit einem Kunden aus Angola» erfolgt, so die Mitteilung weiter. Die Banque Syz habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt, und das Geldwäschereidispositiv sei mit Blick auf diese Kundenbeziehung nicht angemessen gewesen.

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Das Logo der Finma - Keystone

Konkret hat die Finma laut den Angaben festgestellt, dass die Bank einen erheblichen Vermögenszuwachs beim Kunden nur unzureichend abklärte. Die Bank habe Verdachtsmomente nicht genügend ausgeräumt, obwohl der Kunde als «‹political exposed persons› nahe stehend» identifiziert worden sei. Bei risikobehafteten Transaktionen des Kunden habe die Bank ihre Abklärungspflichten nicht oder nicht ausreichend wahrgenommen. Die Transaktionen erfolgten teilweise in der Höhe von Dutzenden von Millionen Franken.

Banque Syz sei der Meldepflicht nicht nachgekommen

Gleichzeitig stellt die Finma fest, dass die Bank ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachgekommen ist. Damit habe sie es den Strafbehörden ermöglicht, sich überhaupt mit dem Fall auseinanderzusetzen. Zudem habe die Bank im Zuge dieses Falles verschiedene Massnahmen ergriffen, «die geeignet scheinen, den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen». Die Finma werde die Umsetzung dieser Massnahmen von einem unabhängigen Beauftragten überprüfen lassen.

Der vorliegende Fall unterstreicht gemäss Finma generell die Bedeutung von Meldungen für die Prävention in der Geldwäschereibekämpfung. Kunden mit Geldern zweifelhafter Herkunft sollten demnach in der Schweiz mit einer Meldung rechnen müssen.

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