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EuGH entscheidet über Entschädigung nach Landung auf anderem Flughafen in derselben Stadt

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Entschädigung für einen Flugpassagier, dessen Flugzeug statt in Berlin-Tegel in Schönefeld landete.

Flughafen Berlin-Schönefeld 2015
Flughafen Berlin-Schönefeld 2015 - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nachhauseweg verlängerte sich für den Passagier darum um 16 Kilometer, die Airline bot keinen Transport zwischen den Flughäfen an. Das Landesgericht Korneuburg in Österreich bat den EuGH um Auslegung der Fluggastrechteverordnung..

Der Mann verklagte Austrian Airlines auf 250 Euro. Sein Flug von Wien nach Berlin im Mai 2018 hatte sich um eine Stunde verspätet und konnte wegen des Nachtflugverbots in Tegel nicht mehr dort landen. (Az. C-826/19)

Der Nachhauseweg verlängerte sich für den Passagier darum um 16 Kilometer, die Airline bot keinen Transport zwischen den Flughäfen an. Das Landesgericht Korneuburg in Österreich bat den EuGH um Auslegung der Fluggastrechteverordnung. Der zuständige EuGH-Generalanwalt argumentierte im Dezember, dass dem Passagier zwar keine Ausgleichszahlung zustehe - dass die Airline aber die Kosten für die Reise zwischen den beiden Flughäfen übernehmen müsse.

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