Unbekannter fährt Rollstuhlfahrerin (83) an – Fahrerflucht

Rowena Goebel
Rowena Goebel

Fricktal,

Eine unbekannte Person hat gestern Dienstagabend eine Seniorin auf einem Rollstuhl angefahren. Danach beging sie Fahrerflucht.

Die Person, die die Seniorin anfuhr, verschwand, ohne nach ihr zu sehen. (Symbolbild) - Kapo GL

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Unbekannter hat eine Rollstuhlfahrerin (83) angefahren und Fahrerflucht begangen.
  • Polizei sucht Zeugen für den Unfall mit einem silbergrauem Auto in Möhlin AG.
  • Die Frau wurde zur Kontrolle ins Spital gebracht.

Am Dienstagabend ist eine 83-jährige Frau auf ihrem Elektrorollstuhl in Möhlin AG nahe der Post von einem Auto angefahren worden.

Wie die Kantonspolizei Aargau am Mittwochmorgen mitteilt, verschwand die Fahrerin bzw. der Fahrer des Autos von der Unfallstelle. Die Person liess die angefahrene Frau zurück, ohne sie anzusprechen oder nach ihr zu sehen.

Der Unfall ereignete sich gegen 17.30 Uhr, die Polizei sucht Zeugen.

Polizei sucht Lenker von silbergrauem Auto

Die 83-jährige Frau war mit ihrem Elektrorollstuhl in Möhlin von der Post kommend auf dem Gehweg in Richtung der Parkplätze hinter der Post unterwegs. Zeitgleich fuhr ein silbergrauer Personenwagen von der Poststrasse kommend über den Güterumschlagplatz der Post in Richtung Bachstrasse.

Dabei kollidierte die Fahrerin bzw. der Fahrer des Autos mit dem Elektrorollstuhl.

Durch die Kollision entstand Sachschaden am Elektrorollstuhl. Die 83-Jährige wurde zur Kontrolle in ein Spital gebracht.

Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen zur Klärung des genauen Unfallhergangs aufgenommen. Bei dem Verursacherfahrzeug dürfte es sich um einen silbergrauen Personenwagen handeln. Dieser dürfte im Bereich der Motorhaube einen Schaden aufweisen.

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Kommentare

User #1744 (nicht angemeldet)

Das ist bestens bekannt, 4179, aber es geht darum, aufzuzeigen, wie wenige sich um diese Vorschriften Kümmern.

User #4179 (nicht angemeldet)

Es ist immer wieder erschreckend wie negativ oder unwissend kommentierd wird. Hier ein paar Fakten über diese Geräte: Rollstühle bis 10 km/h: Kein Führerschein erforderlich . Rollstühle bis 20 km/h: Ab 16 Jahren ohne Führerschein erlaubt . Rollstühle bis 30 km/h: Führerschein Kategorie M oder G ab 14 Jahren nötig . Nutzung von Verkehrswegen: Elektrorollstühle müssen Radwege oder Velostreifen benutzen . Gehbehinderte Personen dürfen mit Elektrorollstühlen in Fußgängerzonen und auf Gehwegen im Schritttempo fahren. Allen schöne Festtage.

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