Glyphosat

EuGH: Brüssel-Hauptstadt darf nicht gegen Glyphosat klagen

AFP
AFP

Luxemburg,

Die belgische Verwaltungsregion Brüssel-Hauptstadt darf nicht gegen die Erneuerung der Genehmigung des Unkrautvernichters Glyphosat in der EU klagen.

Bauer versprüht Glyphosat
Bauer versprüht Glyphosat - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Belgische Region nicht nachgewiesen unmittelbar betroffen.

Sie sei von der Anordnung nicht nachweislich unmittelbar betroffen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Er bestätigte damit ein früheres Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG). (Az. C-352/19 P)

Die EU-Kommission hatte 2017 die weitere Verwendung des Wirkstoffes Glyphosat für fünf Jahre genehmigt. Dagegen zog die Region vor Gericht. Nachdem das EuG seine Klage abgelehnt hatte, legte Brüssel-Hauptstadt Rechtsmittel beim EuGH ein.

Über die Zulassung von Herbiziden mit dem Wirkstoff müssten die Mitgliedsstaaten entscheiden und nicht die Regionen, urteilte der EuGH nun. Wenn vor Ablauf der Zulassung noch keine Entscheidung getroffen sei, sei in Belgien die föderale Behörde zuständig. Das Rechtsmittel wurde daher zurückgewiesen.

Kommentare

Weiterlesen

Campingplatz
238 Interaktionen
Günstig
Teheran Iran
38 Interaktionen
Luftabwehr im Einsatz

MEHR IN NEWS

2 Interaktionen
Ingolstadt
Blaise Metreweli MI6 Chefin
9 Interaktionen
Wie James Bond
Raketen
2 Interaktionen
Kriegsfolgen
Trump Kanada Carney
8 Interaktionen
Kooperation

MEHR GLYPHOSAT

roundup bayer usa
36 Interaktionen
Glyphosat-Streit
bayer glyphosat
8 Interaktionen
Milliardenverluste
Bayer AG Werbeschriftzug
16 Interaktionen
Glyphosat-Niederlage

MEHR AUS LUXEMBURG

eu kritik grenzkontrollen
7 Interaktionen
EU-Innenminister
Ukraine
6 Interaktionen
Verlängerung
Düngemittel
5 Interaktionen
Zusatzzölle
Flugverspätungen
61 Interaktionen
Flüge in EU