Coronavirus: Dürfen Chefs Mitarbeiter zum Corona-Test zwingen?

Elisa Jeanneret
Elisa Jeanneret

Bern,

Massentests auf das Coronavirus sollen freiwillig bleiben. Darauf besteht der Bundesrat, doch Betriebe können theoretisch ihre Angestellten zum Test zwingen.

Massentests Coronavirus
Massentests auf das Coronavirus in der Waadt, 5. Februar 2021. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Massentests sollen künftig immer mehr in der Bekämpfung des Coronavirus angewendet werden.
  • Ob aber Unternehmen Angestellte zum Test zwingen können, ist unklar.
  • Gewerkschaften sind klar gegen einen Testzwang für Arbeitnehmende.

Massentests werden hierzulande immer mehr für die Pandemiebekämpfung in Erwägung gezogen. Der Kanton Graubünden machte schon letztes Jahr den Anfang, immer mehr Kantone ziehen nach. Vor allem in Schulen wollen die Behörden regelmässig auf das Coronavirus testen. Hierfür hat der Bundesrat vorgesorgt und eine gesetzliche Grundlage geschaffen.

Christoph Mäder Economiesuisse
Christoph Mäder ist Präsident von Economiesuisse. - zvg/economiesuisse

Doch auch in Betrieben sollen Tests en masse möglich sein. Economiesuisse-Präsident Christoph Mäder sprach in der sich «Sonntagszeitung» für obligatorische Tests in Betrieben aus. Arbeitnehmende sollen sich demnach testen lassen, wenn es vom Arbeitgebenden angeordnet wird.

Test-Obligatorium auf Coronavirus im Betrieb möglich

Gemäss Arbeitsrecht dürfen Unternehmen Tests anordnen und von den Angestellten verlangen, dass diese sich testen lassen. Vor allem, wenn im Betrieb Fälle bekannt sind. Denn dann könnte eine vermeidbare Gefahr durch den Test entdeckt und beseitigt werden.

unia
Die Gewerkschaft Unia ist mit rund 200'000 Mitgliedern die grösste Gewerkschaft der Schweiz. Sie handelt die Arbeitsbedingungen und Löhne von mehr als einer Million Menschen aus. - Keystone

Doch die Gewerkschaft Unia klärt auf ihrer Webseite auf: Ein Testzwang wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmenden. Deshalb sei ein obligatorischer Test «grundsätzlich» nicht möglich. Ein Test sollte nur angeordnet werden, wenn man engen Kontakt mit gefährdeten Personen am Arbeitsplatz hat.

Auch für den schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) müssen Test-Obligatorien gut begründet sein. Das Unternehmen müsse «die Verhältnismässigkeit und die Notwendigkeit vorweisen», erklärt Mediensprecher Benoît Gaillard. Besonders weil gewisse Teststrategien, wie der Nasen-Rachen-Abstrich, schmerzhaft sein könnten.

Benoît Gaillard
Für Benoît Gaillard, Mediensprecher des SGB, müssen Test-Obligatorien auf das Coronavirus von Betrieben gut begründet sein. - Keystone

Allgemein müsse die Teststrategie in das Schutzkonzept des Unternehmens integriert sein.

Sollte eine Angestellte sich weigern, einen Corona-Test zu machen, müsse das Unternehmen Ersatzmöglichkeiten gewähren. Beispielsweise «Homeoffice oder eine andere Tätigkeit», so Gaillard. Eventuelle Sanktionierungen der Arbeitnehmenden müssten ebenso verhältnismässig sein.

Kommentare

Weiterlesen

CORONAVIRUS, VIRUS, COVID-19, COVID 19, TEST, SCHNELLTEST, ANTIKOERPERTEST, ANTIGENTEST, TEST RAPIDE ANTIGENIQUE, DEPISTAGE LARGE ECHELLE,
29 Interaktionen
23 positiv
fernunterricht lehrerverband
136 Interaktionen
An Schulen
Bundesrat
1’395 Interaktionen
Bussen & Tests
Ferien
19 Interaktionen
Ferien im Juni

MEHR CORONAVIRUS

Kennedy CDC
45 Interaktionen
Corona-Experten
Frau mit Halsschmerzen
213 Interaktionen
Erschöpfung
corona variante nimbus
43 Interaktionen
Variante «Nimbus»
2 Interaktionen
Kommission

MEHR AUS STADT BERN

kindertagesstätte
2 Interaktionen
Vorstoss abgelehnt
bern
3 Interaktionen
Bern
obdachlos
Standortwechsel