Coronavirus: Dürfen Chefs Mitarbeiter zum Corona-Test zwingen?
Massentests auf das Coronavirus sollen freiwillig bleiben. Darauf besteht der Bundesrat, doch Betriebe können theoretisch ihre Angestellten zum Test zwingen.

Das Wichtigste in Kürze
- Massentests sollen künftig immer mehr in der Bekämpfung des Coronavirus angewendet werden.
- Ob aber Unternehmen Angestellte zum Test zwingen können, ist unklar.
- Gewerkschaften sind klar gegen einen Testzwang für Arbeitnehmende.
Massentests werden hierzulande immer mehr für die Pandemiebekämpfung in Erwägung gezogen. Der Kanton Graubünden machte schon letztes Jahr den Anfang, immer mehr Kantone ziehen nach. Vor allem in Schulen wollen die Behörden regelmässig auf das Coronavirus testen. Hierfür hat der Bundesrat vorgesorgt und eine gesetzliche Grundlage geschaffen.

Doch auch in Betrieben sollen Tests en masse möglich sein. Economiesuisse-Präsident Christoph Mäder sprach in der sich «Sonntagszeitung» für obligatorische Tests in Betrieben aus. Arbeitnehmende sollen sich demnach testen lassen, wenn es vom Arbeitgebenden angeordnet wird.
Test-Obligatorium auf Coronavirus im Betrieb möglich
Gemäss Arbeitsrecht dürfen Unternehmen Tests anordnen und von den Angestellten verlangen, dass diese sich testen lassen. Vor allem, wenn im Betrieb Fälle bekannt sind. Denn dann könnte eine vermeidbare Gefahr durch den Test entdeckt und beseitigt werden.

Doch die Gewerkschaft Unia klärt auf ihrer Webseite auf: Ein Testzwang wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmenden. Deshalb sei ein obligatorischer Test «grundsätzlich» nicht möglich. Ein Test sollte nur angeordnet werden, wenn man engen Kontakt mit gefährdeten Personen am Arbeitsplatz hat.
Auch für den schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) müssen Test-Obligatorien gut begründet sein. Das Unternehmen müsse «die Verhältnismässigkeit und die Notwendigkeit vorweisen», erklärt Mediensprecher Benoît Gaillard. Besonders weil gewisse Teststrategien, wie der Nasen-Rachen-Abstrich, schmerzhaft sein könnten.

Allgemein müsse die Teststrategie in das Schutzkonzept des Unternehmens integriert sein.
Sollte eine Angestellte sich weigern, einen Corona-Test zu machen, müsse das Unternehmen Ersatzmöglichkeiten gewähren. Beispielsweise «Homeoffice oder eine andere Tätigkeit», so Gaillard. Eventuelle Sanktionierungen der Arbeitnehmenden müssten ebenso verhältnismässig sein.