Bundesverwaltungsgericht prüft Dieselfahrverbote in Reutlingen

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Deutschland,

Das Bundesverwaltungsgericht muss sich am Donnerstag (09.30 Uhr) erneut mit Dieselfahrverboten und der Luftbelastung in Städten befassen.

Abgasmessung am Auspuff eines Diesel
Abgasmessung am Auspuff eines Diesel - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Stuttgarter Verkehrsministerium begründete dies mit Blick auf die bestehenden Stickoxid-Grenzwerte damit, dass es rechtliche Klarheit erreichen wolle..

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig prüft im konkreten Fall ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zum Luftreinhalteplan in Reutlingen. Der VGH gab im März 2019 einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt und verurteilte das Land Baden-Württemberg, Fahrverbote in den Plan aufzunehmen. Dagegen legte das Land Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ein. (Az. BVerwG 7 C 3.19)

Das Stuttgarter Verkehrsministerium begründete dies mit Blick auf die bestehenden Stickoxid-Grenzwerte damit, dass es rechtliche Klarheit erreichen wolle. Hintergrund sind die geltenden EU-Vorgaben auf der einen Seite sowie im März 2019 beschlossene Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz. Laut Verwaltungsgerichtshof darf das Ziel, den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel schnellstmöglich zu erreichen, nicht durch die Neuregelung im Bundesgesetz relativiert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Februar 2018 entschieden, dass grundsätzlich Fahrverbote für Dieselautos verhängt werden können.

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