Rente Januar 2026 – Neue Regeln für Rentner
Rente 2026: Ab Januar treten in Deutschland wichtige Änderungen in Kraft. Fünf Neuerungen betreffen auch die Zahlungstermine und die Hinzuverdienstgrenzen.

Ab Januar 2026 treten in Deutschland wichtige Änderungen für Rentner in Kraft. Fünf Neuerungen betreffen unter anderem Zahlungstermine und Verdienstgrenzen.
Die Aktivrente startet am 1. Januar 2026: Rentner dürfen bis zu 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen, berichtete die «Deutsche Handwerks-Zeitung».
Die Regelung gilt jedoch nur für abhängig Beschäftigte; Selbstständige und Beamte sind ausgeschlossen, wie die Bundesregierung bestätigt.
Rente 2026: Über 21 Millionen Betroffene informiert
Der Hinzuverdienst bleibt sozialversicherungspflichtig. Mit dem Aktivrentengesetz sollen ältere Menschen stärker in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Da der Monatsletzte im Januar 2026 auf einen Samstag fällt, wird die Rente bereits am 30. Januar überwiesen, berichtet «Rentenbescheid24».
Vorschussrentner erhalten ihre Februar-Rente, Nachschussrentner die Zahlung für Januar. Über 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind bereits informiert.
Krankenversicherungs-Freibetrag für Betriebsrentner steigt
Gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner profitieren ab Januar 2026 von einem höheren Freibetrag.
Dieser steigt auf 197,75 Euro, wie «Rentenbescheid24» erklärt.
Die Berechnung orientiert sich an einer Bezugsgrösse von 3955 Euro. Bis zu dieser Höhe fallen keine Beiträge zur Krankenversicherung an.
Neue Altersgrenzen und Abschläge für Rentner
Ab Januar 2026 erreichen die Jahrgänge vom 2. Oktober bis 1. November 1959 die Regelaltersrente. Das entspricht einem Renteneintrittsalter von 66 Jahren und 2 Monaten, berichtet «Rentenbescheid24».
Schwerbehinderte des Jahrgangs 1964 können mit 62 Jahren in Rente gehen. Sie müssen dafür jedoch 10,8 Prozent Abschlag in Kauf nehmen.
Langjährig Versicherte der Jahrgänge 1962 und 1963 erhalten Abschläge zwischen 13,2 und 13,8 Prozent. Langjährig Versicherte des Jahrgangs 1961 erhalten ihre Rente mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei bei mindestens 45 Versicherungsjahren.
Steuerfreier Grundfreibetrag steigt
Ab Januar 2026 steigt der Grundfreibetrag für Alleinstehende auf 12'348 Euro, teilte die «Deutsche Rentenversicherung» mit.

Zum Vergleich: Im Jahr 2025 lag der steuerfreie Betrag noch bei 12'096 Euro. Durch höhere Renten könnten künftig mehr Menschen steuerpflichtig werden.
Neurentner müssen derzeit 84 Prozent ihrer Rente versteuern. Dieser Anteil steigt schrittweise bis 2058 auf 100 Prozent an.
Freiwillige Versicherung teurer
Die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente steigen ab Januar 2026.
Wer volle Erwerbsminderung bezieht, darf laut der Bundesregierung bis zu 20'700 Euro jährlich hinzuverdienen.
Gleichzeitig erhöhen sich die Beiträge in der freiwilligen Versicherung. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt künftig 112,16 Euro.
















