Gesetz

BUND und Foodwatch halten Gesetz zum Verbot des Kükentötens für unzureichend

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Deutschland,

Tier- und Verbraucherschützer haben das Gesetz zum Verbot des Kükentötens als unzureichend kritisiert.

Frisch geschlüpftes Küken
Frisch geschlüpftes Küken - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Regeln greifen ab Januar 2022.

«In den Ställen kann es nicht so weitergehen wie bisher», sagte der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Freitag.

Der Bundestag hatte am Donnerstagabend das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ab Anfang 2022 verboten. Stattdessen sollen dann Verfahren auf breiter Front einsetzbar sein, um das Geschlecht schon im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen. Im vergangenen Jahr waren in Deutschland mehr als 40 Millionen männliche Eintagsküken geschreddert oder erstickt worden, weil ihre Aufzucht unrentabel ist.

Das Aussortieren von Eiern könne nur eine Übergangslösung sein, sagte Bandt vom BUND weiter. Nötig sei ein grundlegender Umbau der Tierhaltung mit anderen Zuchtzielen und besseren Haltungsbedingungen. «In der Hühnerhaltung muss zukünftig konsequent auf sogenannte Zweinutzungshühner gesetzt werden, die Eier legen und Fleisch liefern können.»

Auch Foodwatch kritisierte das Gesetz: «Das Kükentöten wird beendet, aber das Leid in den Hühnerställen geht unvermindert weiter», sagte Foodwatch-Strategiedirektor Matthias Wolfschmidt. Ein Grossteil der Eier werde von «kranken, leidenden Hennen gelegt ? und dieses Elend wird nur dann aufhören, wenn robustere Hühnerrassen eingesetzt werden und klare gesetzliche Vorgaben sicherstellen, dass die Tiere nicht massenhaft krank gemacht werden und Schmerzen leiden».

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