BGH-Urteil zu Zigarettenautomaten an Supermarktkassen
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) darüber, in welcher Form Zigarettenautomaten an Supermarktkassen zulässig sind.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Klage blieb vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München erfolglos..
Der BGH musste prüfen, ob Zigarettenpackungen dort angeboten werden dürfen, wenn auf den Auswahltasten keine Warnhinweise vor Tabakkonsum angebracht sind. Hintergrund ist die Klage eines Verbrauchervereins gegen den Betreiber von zwei Supermärkten in München. (Az. I ZR 176/19)
Die Klage blieb vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München erfolglos. Das OLG vertrat im Berufungsverfahren die Ansicht, es sei ausreichend, wenn der Kunde vor dem Kauf die Warnhinweise auf der Zigarettenpackung sehe. Dafür bleibe ausreichend Gelegenheit, wenn sich die Packung auf dem Kassenband befinde.