Vier Ex-Fussballfunktionäre werden im Zuge eines gegen sie eingestellten Verfahrens vom Staat entschädigt. Alle erhalten eine Million Franken.
Bundesgericht Bellinzona
Das Bundesgericht in Bellinzona. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Prozess gegen Ex-Fussballfunktionäre konnte im letzten Jahr kein Urteil gefällt werden.
  • Nun werden sie für das wegen Verjährung eingestellte Verfahren entschädigt.
  • Der Staat übernimmt ausserdem alle Kosten des Verfahrens.

Vier Ex-Fussballfunktionäre werden für das gegen sie geführte und wegen Verjährung eingestellte Verfahren im Zuge der Fifa-Affäre vom Staat entschädigt. Dies bestätigte einer der ursprünglich Beschuldigten. Gemäss einem Bericht des «Tages Anzeigers» soll sich die vom Bundesstrafgericht beschlossene Entschädigung auf eine Million Franken belaufen.

Einer der Betroffenen, Urs Linsi, veröffentlichte dazu ein Statement. Demnach sind gemäss einem Beschluss die Kosten des Verfahrens dem Staat übertragen worden. Gleichzeitig muss der Staat die ursprünglich Beschuldigten entschädigen.

Alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien abgewiesen worden

Alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die zu einer Kostenübernahme der Beschuldigten hätten führen können, seien abgewiesen worden. «Dies zeigt einmal mehr, dass ein allfälliges Urteil nicht anders als auf Freispruch hätte lauten können.»

«Dass es über ein Jahr gebraucht hat, um diesen Beschluss zu fassen, ist ein weiteres unwürdiges Kapitel in der Bundesstrafjustiz-Geschichte.» Damit habe ein zu Unrecht eröffnetes und völlig unprofessionell geführtes Verfahren ein Ende gefunden mit hohen Kosten für den Steuerzahler.

Urs Linsi
Urs Linsi (M.) kommt mit seinen Anwälten zum Bundesstrafgericht in Bellinzona, am Montag, 9. März 2020. - Keystone

Im sogenannten «Sommermärchen-Prozess» gegen die ehemaligen deutschen Fussballfunktionäre Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt, den früheren Präsidenten des Deutschen Fussballbundes, Wolfgang Niersbach, sowie den Ex-Fifa-Generalsekretär Urs Linsi, konnte bis zum Ablauf der Verjährungsfrist im März 2020 kein Urteil gefällt werden.

Das Bundesstrafgericht hatte in einem früheren Beschluss mitgeteilt: Ein Prozess könne nicht in Abwesenheit der angeklagten ehemaligen deutschen Fussballfunktionäre Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt durchgeführt werden. Ansonsten würden ihre Verteidigungsrechte verletzt.

Die beiden waren im März nicht in Bellinzona vor dem Bundesstrafgericht erschienen. Aufgrund ihres Alters und bestehender Vorerkrankungen wollten sie nicht ins Tessin reisen. Erschienen sind hingegen Linsi und Niersbach.

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