Das Bundesstrafgericht hat das Fifa-Verfahren bis am 27. April sistiert. Damit ist ein Urteil vor Ende der Verjährungsfrist nicht mehr möglich.
Michael Lauber Fifa
Bundesanwalt Michael Lauber. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesstrafgericht verlängert die Sistierung bis am 27. April.
  • Weil die vermeintlichen Straftaten dann verjähren, ist kein Urteil mehr möglich.

Das Bundesstrafgericht musste den Prozess Mitte März wegen des Coronavirus bis am 20. April sistieren. Weil die Einschränkungen des öffentlichen Lebens fortbestehen, hat das Gericht eine weitere Sistierung bis am 27. April beschlossen.

Weil die in der Anklage festgehaltenen Straftaten dann verjähren, ist kein Urteil mehr zu erwarten. Das Bundesstrafgericht hatte in einem früheren Beschluss mitgeteilt, dass ein Prozess ohne die Beschuldigten nicht möglich sei.

Das Verfahren wurde im November 2015 durch die Bundesanwaltschaft eröffnet. Den beiden früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, dem einstigen Generalsekretär des deutschen Fussballbundes Horst R. Schmidt sowie Ex-Fifa-Generalsekretär Urs Linsi wird vorgeworfen, über den eigentlichen Zweck einer Zahlung aus dem Jahr 2005 in der Höhe von 6.7 Millionen Euro vom DFB an den Weltverband Fifa getäuscht zu haben.

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