Verwahrung für IS-Anhänger erneut abgelehnt

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Ein 53-jähriger Iraker erhält wegen IS-Anhängerschaft eine Freiheitsstrafe von 65 Monaten und einen Landesverweis von 15 Jahren. Eine Verwahrung gibt es nicht.

Justitia
Eine Statue der Justitia. - dpa

In der Berufungsverhandlung vor dem Bundesstrafgericht ist ein 53-jähriger Iraker kurdischer Herkunft zu 65 Monaten Freiheitsstrafe und 15 Jahren Landesverweis verurteilt worden. Die Berufungskammer blieb damit knapp unter dem Strafmass der Vorinstanz.

Die Vorinstanz hatte gegen den mutmasslichen Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) ein Strafmass von 70 Monaten Freiheitsstrafe und 15 Jahren Landesverweis verhängt.

IS
Eine IS-Flagge in Rawa, Irak. Foto: Uncredited/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Entgegen der Vorinstanz wurde er in der Berufungsverhandlung nicht wegen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, sondern wegen Verstosses gegen das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und IS verurteilt, so wie von der Bundesanwaltschaft (BA) in der Berufungsverhandlung gefordert. Dazu kamen als Delikte die Lagerung von Gewaltdarstellungen sowie das Fahren ohne Berechtigung.

Die Berufungskammer lehnte allerdings den erneuten Antrag der BA auf Verwahrung des Beschuldigten ab. Die Voraussetzungen für eine solche Massnahme seien nicht gegeben, da die notwendige Anlasstat fehle.

Mittlere Kaderfunktion im IS

Drei Richterinnen urteilten in der Berufungskammer über den Beschuldigten. In ihrer mündlichen Urteilsbegründung kam die vorsitzende Richterin Andrea Blum zum Schluss, dass es sich bei dem Beschuldigten um eine gefährliche Person handle, die in mittlerer Kaderfunktion für den IS tätig gewesen sei, Anweisungen gegeben habe.

Bundesgericht Bellinzona
Das Bundesgericht in Bellinzona. - Keystone

Der Mann habe auch bei der Rekrutierung geholfen sowie seine über Internet geehelichte Ehefrau im Libanon bei ihrem Plan für einen Selbstmordanschlag zwar nicht anstiftet, aber doch unterstützt. «Die Gefährdung der Schweiz ist evident», sagte sie und begründete damit den Landesverweis.

Der Beschuldigte sass seine Strafe bisher im Kantonsgefängnis in Frauenfeld ab. Sein von einem Zeugen geschildertes Verhalten in der Haft, in der er Anweisungen zur Tötung von Personen gab, darunter seine Ex-Frau und eine andere Drittperson, rechtfertigten für das Gericht eine weitere Kontaktsperre ausserhalb und innerhalb der Haftanstalt. Der Antrag der Verteidigung auf unverzügliche Haftentlassung wurde abgewiesen.

Urteil kann angefochten werden

Das Urteil der Berufungskammer kann beim Bundesgericht angefochten werden. Dieses Recht wird vom Beschuldigten sehr wahrscheinlich wahrgenommen. «Wir sehen uns in Lausanne», rief er am Ende der Urteilseröffnung ins Mikrofon.

Für den Beschuldigten war ein Dolmetscher aktiv, der die Verhandlung letzte Woche und das Urteil simultan vom Deutschen ins Kurdische übersetzte. Da der Beschuldigte seit Mai 2017 in Haft ist, wird er auf alle Fälle in zirka 15 Monaten aus dem Gefängnis entlassen werden.

Die BA erklärte in einem Statement, dass sie das schriftliche Urteil abwarte und dann über das weitere Vorgehen entscheiden werde, «insbesondere mit Blick auf die für die BA zentrale Frage der Verwahrung». Abgesehen von der abgelehnten Verwahrung sei das Urteil aus Sicht der BA in seiner Gesamtheit positiv zu werten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 53-jähriger Iraker wurde wegen IS-Anhängerschaft zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Auch einen 15-jährigen Landesverweis gibt es für den Mann kurdischer Herkunft.
  • Das Bundesstrafgericht hat sich gegen eine geforderte Verwahrung entschieden.

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