Zwei ehemalige Anhänger des IS müssen sich vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Den Genfern wird unter anderem Unterstützung der Terrormiliz vorgeworfen.
Schweizerische Bundesanwaltschaft
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei ehemalige Genfer IS-Anhänger erschienen heute vor dem Bundesgericht.
  • Ihnen wird unter anderem Unterstützung der Terrormiliz vorgeworfen.
  • Beide distanzierten sich während der Befragung von der Ideologie des IS.

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona müssen sich seit Mittwochmorgen zwei Genfer wegen Widerhandlungen gegen das IS-Gesetz verantworten. Ihnen wird unter anderem Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vorgeworfen.

Die beiden Angeklagten distanzierten sich bei der Befragung durch die vorsitzende Richterin der Strafkammer von der Ideologie des IS.

Festnahmen am Flughafen Zürich

Der einte Angeklagte (26) war im Juni 2016 am Flughafen Zürich festgenommen worden. Auch sein 35-jähriger Mentor wurde rund zwei Monate später am gleichen Flughafen von der Polizei in Empfang genommen.

Polizei Zürich Drogendealer
Die Zürcher Polizei (Symbolbild) - Keystone

Der Mentor war Ende Oktober 2015 von Genf aus nach Istanbul geflogen. Der jüngere Angeklagte gelangte auf dem Land- und Seeweg über Italien und Griechenland in die Türkei. Beide hatten das Ziel, auf Seiten der IS-Truppen in Syrien zu kämpfen.

Der 26-Jährige bewegte sich vor seiner islamistischen Radikalisierung in rechtsextremen Kreisen. Durch den Kontakt zum Mitangeklagten wandte er sich den Islamisten zu. Er lernte weitere Personen um den 35-Jährigen kennen und begann die Moschee von Petit-Saconnex in Genf zu besuchen.

Angeklagter hat inzwischen Lehre abgeschlossen

Er erklärte seine Zuwendung zu den radikalen Gruppierungen mit seiner «kriegerischen Gesinnung und dem Fehlen familiärer Liebe». Unterdessen hat der junge Mann eine Lehre abgeschlossen und lebt in einer Partnerschaft.

Nach seiner Festnahme befand er sich über 200 Tage in Untersuchungshaft. Nach der Freilassung musste er zahlreiche Auflagen erfüllen, etwa eine regelmässige Meldepflicht bei der Polizei. Die Massnahmen wurden nach rund neuen Monaten im September 2017 aufgehoben.

Der 35-jährige Mitangeklagte mit tunesischen Wurzeln sagte vor Gericht ebenfalls aus, dass er das vergangene Kapitel definitiv abgeschlossen habe. Er schilderte detailliert, wie er vom rechtsextremen Milieu von Genf in die Kreisen rund um die Moschee abdriftete.

Wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft hervorgeht, hatten die beiden Angeklagten Kontakt zu verschiedenen weiteren IS-Anhängern. Diese befinden sich heute in Frankreich oder in Syrien in Haft. Einer ihrer Kontaktmänner wurde in Belgien zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt.

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