Heute Mittwoch hat der Bundesrat Änderungen im Verkehrsrecht verabschiedet. Unter anderem dürfen Kinder bis 12 Jahren neu mit dem Velo auf dem Trottoir fahren.
Kinder Fahrrad Verkehrsrecht
Kinder sind mit dem Fahrrad unterwegs zur Schule. Foto: Ralf Hirschberger/Illustration - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat neue Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften verabschiedet.
  • Ab 2021 dürfen auf Autobahnraststätten alkoholische Getränke verkauft werden.
  • Wer auf Autobahnen keine Rettungsgasse bildet, wird gebüsst.

Ab 2021 dürfen auf Autobahnraststätten alkoholische Getränke verkauft werden. Bis 12-Jährige dürfen künftig mit dem Velo auf dem Trottoir fahren. Und wer auf Autobahnen keine Rettungsgasse bildet, wird gebüsst.

Diese und viele weitere Anpassungen von Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften hat der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet. Dies heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Strassen (Astra).

Rettungsgasse
Ein Einsatzfahrzeug in einer Rettungsgasse. Nach dem ab 2021 geltenden Verkehrsrecht wird gebüsst, wer keine solche Gasse bildet. - dpa/AFP/Archiv

Die Änderungen im Verkehrsrecht treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft und erfüllen teilweise Forderungen des Eidgenössischen Parlaments.

Reissverschlusspflicht im neuen Verkehrsrecht

Im Herbst 2017 hatte das Parlament beschlossen, den Alkoholverkauf auf Raststätten zu erlauben. Das Verbot gilt seit über 50 Jahren. Das Alkoholausschankverbot auf Autobahnraststätten war 1964 zusammen mit einer Promillegrenze eingeführt worden.

Zu den neuen Regeln ab 2021 gehört auch eine sogenannte Reissverschlusspflicht, wenn Fahrspuren abgebaut werden. Rechtsvorbeifahren ist künftig auch erlaubt. Dies, wenn sich auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Rechtsüberholen und unmittelbares Einschwenken danach bleibt verboten.

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