US-Millionen aus Fifa-Korruptionsskandal bleiben beschlagnahmt
23 Millionen Dollar aus einem Fifa-Korruptionsfall bleiben vorerst blockiert. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerden teilweise gutgeheissen.

Das Wichtigste in Kürze
- Von der Bundesanwaltschaft an die Fifa zugewiesene 23 Mio. US-Dollar bleiben blockiert.
- Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerden von zwei Parteien teilweise gutgeheissen.
- Diese Sache geht deshalb zur neuen Entscheidung an die Bundesanwaltschaft zurück.
Die Gelder stammen aus Schmiergeldzahlungen an lateinamerikanische Fussball-Funktionäre bei der Vergabe von Medienrechten.
In die Zahlung der Bestechungsgelder waren verschiedene hohe Fussball-Funktionäre aus Lateinamerika beteiligt. Eine der Banken, über deren Konten Gelder flossen, erstattete im Juli 2015 Anzeige gegen einen ihrer Mitarbeiter.

Dieser soll unter anderem den verstorbenen Senior-Vizepräsidenten der Fifa Julio Grondona beraten haben, wie die Zahlungen am besten vorzunehmen seien. Dies geht aus zwei am Freitag veröffentlichten Beschlüssen der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.
Grondonas Schwiegersohn ist neben einer Firma einer der Beschwerdeführer. Der Mann wurde im November 2019 von der Bundesanwaltschaft wegen Urkundenfälschung verurteilt.
Herkunft verschleiert
Ihm wurde vorgeworfen, dass er und sein Sohn angegeben hätten, die wirtschaftlich Berechtigten auf dem besagten Konto zu sein. Tatsächlich seien es seine Ehefrau und deren Bruder gewesen. Der Name Grondona sollte jedoch aus Compliance-Gründen nicht erscheinen.
Die Bundesanwaltschaft (BA) wies die US-Millionen der Fifa zu, die sich in den Strafverfahren Privatklägerin war und so Ansprüche geltend machte. Wie aus den Gerichts-Beschlüssen hervorgeht, war die BA nicht befugt die Gelder definitiv zuzuweisen.

Weil mehrere Parteien Ansprüche darauf erheben, hätte sie eine Zuteilung zugunsten der am meisten berechtigten Partei machen müssen – sozusagen eine vorläufige Zuteilung – und der anderen Partei eine Frist ansetzen müssen, um dagegen vorzugehen.
Möglich sei allenfalls auch eine Einziehung. Diese Sache geht deshalb zur neuen Entscheidung an die Bundesanwaltschaft zurück.
















