UN-Expertinnen fordern Reparationen für Nachkommen von Sklaven

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Genève,

Unabhängige Expertinnen des UN-Menschenrechtsrats verlangen Entschädigungen für Opfer des afrikanischen Sklavenhandels und deren Nachkommen.

UN-Menschenrechtsrat
UN-Experten fordern Reparationen für Opfer des afrikanischen Sklavenhandels und deren Nachkommen. (Archivbild) - dpa

Vom UN-Menschenrechtsrat bestellte unabhängige Expertinnen fordern Reparationen für Menschen, die Opfer des Sklavenhandels aus Afrika geworden sind, und deren Nachkommen.

Es sei Wiedergutmachung erforderlich, schreiben sie in ihrem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat: «Dies sollte Restitution, Entschädigung, Rehabilitation, Genugtuung und Garantien der Nichtwiederholung umfassen und den jeweiligen historischen und länderspezifischen Kontext berücksichtigen.»

Die Arbeitsgruppe über Menschen afrikanischer Herkunft besteht seit 2002. Sie hält Anhörungen ab – zuletzt im Dezember 2024 und im April 2025 – und formuliert daraus Empfehlungen.

Sie erwähnt etwa die US-Kongressabgeordnete Barbara Lee, die bei einer Anhörung von «schmerzhaften und gefährlichen Folgen der weissen Vorherrschaft» sprach. Die Abgeordnete nannte besorgniserregende Tendenzen in den USA, die darauf zielten, Fortschritte beim Kampf gegen systemischen Rassismus zurückzudrehen.

Menschenrechtsanwalt kritisiert USA

Menschenrechtsanwalt Roger Wareham warf den USA vor, das Thema zu ignorieren. «Er betonte, dass Reparationen sich mit dem anhaltenden systemischen Rassismus befassen müssen, nicht nur mit der historischen Versklavung», heisst es in dem Bericht.

Die fünf Mitglieder der Arbeitsgruppe stammen aus Bangladesch, Guyana, Uganda, Ungarn und Spanien. Sie empfehlen unter anderem dies: «Wiedergutmachung muss (...) umfassend sein, da die Folgen der Versklavung, des Sklavenhandels, einschliesslich des transatlantischen Handels mit versklavten Afrikanern, und des Kolonialismus weiterhin alle Aspekte des Lebens von Menschen afrikanischer Herkunft beeinflussen.»

Weiter heisst es in den Empfehlungen: «Afrikaner und Menschen afrikanischer Herkunft sollten als die Hauptopfer betrachtet werden, die Ansprüche auf Wiedergutmachung geltend machen können; Staaten, die an der Versklavung, dem Handel mit versklavten Menschen, einschliesslich des transatlantischen Handels mit versklavten Afrikanern, und dem Kolonialismus beteiligt waren oder davon profitiert haben, sowie ihre Nachfolgestaaten sollten als die Hauptverantwortlichen betrachtet werden.»

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Kommentare

User #4480 (nicht angemeldet)

Interessanterweise wird der arabische Sklavenhandel vollkommen ausgeblendet, obwohl er erheblich länger betrieben wurde und mehr Menschen betraf.

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