St. Galler Alu-Firma soll Umwelt verschmutzt haben
Eine Rheintaler Firma soll das Grundwasser verschmutzt haben. Einsicht? Eher nicht: Der ehemalige Geschäftsführer erhebt gegen den Strafbefehl Einspruch.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Rheintal bestand grosse Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers.
- Der Grund: Der Ex-Chef einer Alu-Firma soll Sicherheitsvorkehrungen unterlassen haben.
- Das kostet ihn 38'000 Franken – ins Gefängnis muss er aber nicht.
Wozu sind Sicherheitsvorkehrungen da? Meistens, um Menschen oder die Umwelt zu schützen.
Aber genau das soll der ehemalige Chef eines Rheintaler Aluminiumunternehmens sträflich unterlassen haben.
Die Vorwürfe der St. Galler Staatsanwaltschaft sind üppig. Der Beschuldigte soll Anweisungen des kantonalen Amts für Umwelt bewusst ignoriert haben, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Hier einige Auszüge aus dem Strafbefehl: Zwischen November 2021 und März 2023 habe das Unternehmen in Au SG die Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers geschaffen.
So habe die sogenannte Eloxieranlage (erzeugt eine Schutzschicht auf Alu) Schäden an den Bädern aufgewiesen. Weil auch die Bodenplatten darunter beschädigt waren, hätte der Inhalt abfliessen können.
«Durch dieses Verhalten schaffte er eine konkrete Gefahr für das darunter befindliche Grundwasser», schreibt die Staatsanwaltschaft.
Schädliche Substanzen in die Luft geblasen
Der damalige Geschäftsführer der Alu-Firma habe zudem die Vorschriften zur Lagerung der umweltgefährdenden Flüssigkeiten und Stoffe nicht eingehalten.

Nicht nur das Grundwasser war gefährdet – die Glas- und Sandstrahlanlage sei ohne Abluftvorbehandlung betrieben worden. Dadurch blies das Unternehmen umweltschädliche Substanzen ins Freie.
Der Beschuldigte wehrt sich
Muss der Ex-Chef jetzt ins Gefängnis?
Nein, die Staatsanwaltschaft sprach eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 170 Franken aus – total also 30'600 Franken.
Zusätzlich stellte sie dem Beschuldigten eine Busse von 7000 Franken aus. Auch die Verfahrenskosten von 450 Franken muss er bezahlen.
Einsicht? Gemäss der Lokalzeitung eher nicht. Die Staatsanwaltschaft schrieb auf Anfrage, dass der Beschuldigte Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben habe.