Schweiz setzt erneut Personen und Organisationen auf Sanktionsliste. Sie schliesst sich damit dem Entscheid der Europäischen Union an.
Ignazio Cassis ukraine krieg
Bundespräsident Ignazio Cassis. Die Schweiz weitet ihre Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg auf zusätzliche Personen und Organisationen aus. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz setzt erneut Personen und Organisationen auf Sanktionsliste.
  • Die Schweiz übernimmt damit die Sanktionierung der EU.

Die Schweiz weitet ihre Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg auf zusätzliche Personen und Organisationen aus. Die Änderungen treten am Mittwoch um 18.00 Uhr in Kraft.

Die Schweiz übernimmt damit die Sanktionierung von, welche die Europäische Union (EU) vergangenen Freitag im Rahmen ihres elften Sanktionspakets beschlossen hatte, wie es in einer Mitteilung des eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hiess.

Befürworten Sie die Sanktionen gegen Russland im Ukraine-Krieg?

Die EU unterstellte erneut natürliche Personen sowie 33 Unternehmen und Organisationen ihren Finanz- und Reisesanktionen. «Darunter befinden sich Personen, Unternehmen und Organisationen, welche die illegale Deportierung von ukrainischen Kindern nach Russland unterstützen», hiess es in der Mitteilung.

Mitglieder der Wagner-Gruppe unter Sanktionierten

Ebenfalls sanktioniert werden laut WBF Mitglieder der russischen Streitkräfte, führende Vertreter von staatlich gelenkten russischen Medien sowie Mitglieder der Gruppe Wagner.

Vermögenswerte dieser natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen in der Schweiz müssten gesperrt und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemeldet werden, hiess es weiter. «Den natürlichen Personen wird zusätzlich die Einreise in und die Durchreise durch die Schweiz verboten.»

EU Ukraine-Krieg
Die EU verschärfte am Freitag weitere, bereits bestehende Sanktionen gegen Russland und ergriff neue Massnahmen. - keystone

Gleichzeitig wurden zudem die Änderungen der EU vom letzten Freitag übernommen. Dabei handle es sich um die Streichung der Einträge von drei verstorbenen Personen sowie von zwei doppelt aufgeführten Einträgen.

«Mit der heutigen Änderung entspricht die Sanktionsliste der Schweiz im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine derjenigen der EU», schreibt des WBF.

Die EU verschärfte zudem am Freitag weitere, bereits bestehende Sanktionen gegen Russland und ergriff neue Massnahmen, «welche die Umgehung der Sanktionen unterbinden sollen». Der Bundesrat sei über diese Änderungen und den Zeitplan informiert worden. Über deren Übernahme werde der Bundesrat voraussichtlich bis Ende August befinden, hiess es weiter.

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