Genf hatte kürzlich erst den Uber verboten. Jetzt kann der Fahrdienstanbieter allerdings vorläufig weiterarbeiten.
Der Fahrdienstleister Uber hat eine deutliche Verschlechterung seiner Geschäftszahlen wegen der Coronavirus-Pandemie bekanntgegeben. (Archivbild)
Der Fahrdienstleister Uber hat eine deutliche Verschlechterung seiner Geschäftszahlen wegen der Coronavirus-Pandemie bekanntgegeben. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/AP/Darryl Dyck
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Das Wichtigste in Kürze

  • MITC Mobility erhält vor dem Genfer Kantonsgericht superprovisorische Massnahmen.
  • Vorerst kann die Arbeit von Uber fortgesetzt werden.
  • Genf hatte die Aktivitäten erst kürzlich verboten.

MITC Mobility, das einen grossen Teil der Uber-Fahrer in Genf beschäftigt, kann dort vorläufig weiterarbeiten. Das Unternehmen erwirkte superprovisorische Massnahmen gegen den Kanton Genf, der die Aktivitäten von MITC Mobillity erst kürzlich verboten hatte.

Anfang Dezember hatte das kantonale Arbeitsamt (OCE) verfügt, dass das Unternehmen das Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) einhält.

Mitte Januar teilte es dann per Brief die Einstellung der Aktivitäten von MITC Mobility mit, wie ein Sprecher des Unternehmens am Dienstagabend gegenüber Keystone-SDA eine Meldung des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS bestätigte.

Der Chef von MITC Mobility, Karim Sahnine, erklärte, dass dieses Modell nicht flexibel genug sei. Das Unternehmen legte beim Kantonsgericht Rekurs ein und erhielt superprovisorische Massnahmen, die es ihm vorerst erlauben, seine Arbeit fortzusetzen.

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