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Trotz Gerichtsurteilen: Uber will weiter keine AHV-Beiträge zahlen

Simon Huber
Simon Huber

Zürich,

Kuriere bei Uber verdienen nur pro Lieferung. Sozialabgaben zahlt der Konzern nicht. Trotz klarer Gerichtsurteile läuft der Streit mit den Behörden weiter.

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Uber-Kuriere werden aktuell nur pro Lieferung bezahlt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Uber arbeitet weiterhin mit selbständigen Kurieren.
  • Das Bundesgericht stufte Fahrer grundsätzlich als Angestellte ein.
  • Konkurrenten wie Smood ziehen sich derweil vom Markt zurück.

Uber bezahlt seine Kuriere in der Schweiz pro Lieferung und nicht im Stundenlohn. Sozialabgaben, Spesen oder ein garantierter Mindestlohn sind in diesem Modell nicht vorgesehen.

Gewerkschaften werfen dem Konzern deshalb vor, systematisch Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen.

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Wie die «NZZ am Sonntag» berichtet, haben kantonale Behörden zahlreiche Verdachtsmeldungen an die zuständige Ausgleichskasse des Kantons Zürich geschickt. Dabei geht es um Fahrer und Kuriere, die mutmasslich nicht korrekt versichert sind.

Uber passt nach Gerichtsentscheid Geschäftsmodell an

Das Bundesgericht hatte 2022 entschieden, dass Uber-Fahrer grundsätzlich als Angestellte gelten.

Der Konzern musste rückwirkend AHV-Beiträge in Millionenhöhe nachzahlen. Uber passte daraufhin sein Geschäftsmodell an und argumentiert seither, die Fahrer könnten Preise und Aufträge freier wählen.

Für die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich ist die Frage damit jedoch nicht abschliessend geklärt.

Da sich das Geschäftsmodell verändert habe, müsse der Status erneut juristisch geprüft werden. Laut der Zeitung laufen entsprechende Verfahren.

Konkurrenz stellt Betrieb ein

Der anhaltende Konflikt hat auch Auswirkungen auf den Markt. Lieferdienste wie Smood oder Wiesner Gastronomie haben ihren Betrieb eingestellt. Hunderte Stellen gingen verloren.

Kritiker sprechen von einer «Uberisierung» der Branche, bei dem regulären Anbieter unter Druck geraten.

Uber selbst betont, die Kuriere wollten flexibel und unabhängig bleiben. Die juristische Auseinandersetzung um ihren Status ist jedoch weiterhin nicht beendet.

Kommentare

User #1024 (nicht angemeldet)

Dann muss der ,Freischaffende selber AHV zahlen.

User #1875 (nicht angemeldet)

Ich würde nie etwas über Uber Eat bestellen, noch würde ich ein Uber Taxi bestellen. Diesem Saftladen sollte man per sofort die Lizenz für die Schweiz entziehen.

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