Die Onlineplattform Viagogo entschädigt nach einem sechsjährigen Verfahren 807 Personen.
Viagogo
So wurden zum Beispiel Rammstein-Konzerttickets teilweise überteuert auf Viagogo angeboten. (Archivbild) - Screenshot/viagogo

Die Onlineplattform Viagogo muss 807 Personen entschädigen. Damit kann ein sechsjähriges Verfahren gegen den Verkäufer von Veranstaltungstickets abgeschlossen werden. Das Verfahren hatte die Westschweizer Konsumentenorganisation FRC gegen überteuerte Tickets initiiert.

Die Vereinbarung umfasse einen Entschädigungsfond in Höhe von 100'000 Franken, teilte Viagogo am Dienstag mit. Er sei ausschliesslich für die Geschädigten vorgesehen, die sich bei der FRC gemeldet hatten und das Verfahren ermöglichten. FRC wolle wachsam bleiben und weiter gegen die Irreführung von Konsumenten bei Ticketverkäufen auf dem Graumarkt vorgehen. Der Verband habe seine Strafanzeige gegen Viagogo zurückgezogen.

Kritik an Praktiken des Unternehmens

Das Genfer Unternehmen Viagogo ist nach eigenen Angaben ein Sekundärmarkt für den Verkauf von Veranstaltungstickets. Dank der Ausnutzung des Werbealgorithmus der führenden Internet-Suchmaschine ist Viagogo in der ganzen Welt bekannt. Im September 2017 reichte die FRC eine Strafanzeige gegen Viagogo bei der Genfer Staatsanwaltschaft wegen Verstosses gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ein.

Nach «harten Verhandlungen» habe der Verband nun erreicht, dass Viagogo seine Schweizer Website überarbeite. Unter anderem seien mehr Transparenz bei den Preisen und genauere Informationen darüber, wo sich die Tickets befinden sowie weniger Druck auf den Kunden während des Bestellvorgangs vorgesehen. In den letzten Jahren stand Viagogo mehrmals in der Kritik.

Auch EU-Konsumentenschützer warnten vor der Schweizer Plattform. 2020 hatte das Bundesgericht aber eine Klage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gegen Viagogo abgewiesen. Die Plattform unterlag 2021 jedoch einer Klage des Circus Knie. Das Bundesgericht hatte festgestellt, dass die Plattform sich beim Verkauf von Tickets für Zirkus-Vorstellungen unlauterer Methoden bedient hatte.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtZirkus KnieInternetFrankenVerkaufGesetzZirkusKlageEU