Streik

Streik von Bauarbeitern verletzt Gesamtarbeitsvertrag

Julian Lämbgen
Julian Lämbgen

Bern,

Die Unia und Syna helfen bei der Planung der Streiks von Bauarbeiterinnen und Bauarbeitern. Der Streik sei jedoch illegal, meint ein Experte.

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Die Baumeister wollen die Wochenarbeitszeit bei 40,5 Stunden belassen und flexible Arbeitszeiten. (Unia, Archivbild / Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz kommt es zurzeit immer wieder zu Bauarbeiter-Streiks.
  • Neue Verhandlungen würden zu einem schlechten Arbeitsvertrag führen, so der Vorwurf.
  • Laut einem Experten würden diese Streiks jedoch den Gesamtarbeitsvertrag verletzen.

Die Unia und Syna organisieren momentan zahlreiche Streiks der Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter. Am 1. November wurden so in der Nordwestschweiz unter anderem 400 Baustellen lahmgelegt. Und für diesen Freitag ist ein weiterer, noch grössere Streik in der ganzen Schweiz geplant.

Doch die Streiks seien illegal, erklärt der Arbeitsrechtsprofessor Thomas Geiser gegenüber der «Sonntagszeitung». Sie verletzen den aktuellen Gesamtarbeitsvertrag zwischen den Gewerkschaften und dem Schweizerischen Baumeisterverband.

Der Grund für den Streik: Man protestiert damit gegen die laufenden Verhandlungen, welche auf einen schlechteren Vertrag für die Arbeitenden zusteuert. Denn darin soll unter anderem auch eine Ausweitung der Arbeitsstunden auf bis zu 58 Stunden in der Woche verankert werden.

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