Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat gegen einen Arzt der psychiatrischen Klinik St. Urban einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen.
Klinik St. Urban
Ansicht der psychiatrischen Klinik in St. Urban im Kanton Luzern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Klinik St. Urban hatte 2017 ein Patient einen Zimmernachbarn tödlich verletzt.
  • Nun wurde gegen einen Arzt der Klinik ein Strafbefehl erlassen.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat gegen einen Arzt der psychiatrischen Klinik St. Urban einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Ihm wird vorgeworfen, dass er im Jahr 2017 als Verantwortungsträger und Mitarbeiter der Klinik die Tötung eines Patienten mitverursacht habe.

Der damals diensthabende Arzt sowie der ehemalige Chefarzt der Klinik waren wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung angezeigt worden, nachdem im April 2017 ein Patient der Klinik seinen Zimmernachbarn tödlich verletzt hatte.

Die Staatsanwaltschaft klärte, ob strafrechtlich relevante Fehler unterlaufen waren, als dem Täter, einem «akut psychotischen Mann», ein Doppelzimmer zugewiesen wurde, wie die Staatsanwaltschaft Luzern am Montag mitteilte.

«Relevante Versäumnisse»

Beim damals diensthabenden Arzt kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass es bei der Aufnahme des Mannes in die Klinik zu «relevanten Versäumnissen» kam. Der Arzt hatte damals die Verantwortung. Er hat Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Untersuchung gegen den Chefarzt wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft habe keine Mängel feststellen können, schreibt sie. Beide Entscheide sind noch nicht rechtskräftig.

Im Jahr 2017 hatte ein Mann in der Klinik seinen 85-jährigen Zimmernachbarn schwer verletzt. Das Opfer starb noch in der Nacht. Der Täter wurde Anfang dieses Jahres als schuldunfähig beurteilt. Für ihn wurde eine stationäre Massnahme angeordnet. Er hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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