Der Mann, der 2017 in der psychiatrischen Klinik St. Urban im Wahn seinen Zimmernachbarn erschlug, muss in der Klinik bleiben.
Klinik St. Urban
In der Klinik St. Urban erschlug der geisteskranke Täter seinen Zimmernachbarn. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vor drei Jahren erschlug ein Patient der Klinik St. Urban seinen Zimmernachbarn.
  • Nun sind die Verhandlungen durch und der 36-jährige

Das Gericht taxierte die Tat in seinem Urteil vom Dienstag als vorsätzliche Tötung, so wie es der Staatsanwalt gefordert hatte. Einigkeit herrschte auf allen Seiten darüber, dass der 36-jährige Beschuldigte schuldunfähig und nicht strafbar ist. Er handelte im Wahn, da er zum Tatzeitpunkt unter einer unbehandelten paranoiden Schizophrenie litt.

«Ich kann es heute noch nicht glauben, dass ich diese Tat begangen habe», sagte der Beschuldigte bei der Befragung. Er hatte sich an jenem Karfreitag-Abend selber in die psychiatrische Klinik einliefern lassen. Er habe das Gefühl gehabt, irgendetwas stimme nicht mit ihm, da er Stimmen hörte.

geschlossene Psychiatrie
Der 36-jährige Mann liess sich selber einliefern, weil er Stimmen hörte. (Symbolbild) - dpa

Deshalb sei er zuvor bereits beim Hausarzt gewesen, zu einem Psychiater mochte er damals aber nicht gehen. Er sei immer in Angst gewesen, dass er deswegen seinen Job verlieren könnte. Vor der Tat sei ihm seine Stelle gekündigt worden.

Nachdem er sich in der Klinik von seiner Familie verabschiedet hatte, brachte ein Pfleger ihn auf das Zimmer A224. Dort schlief bereits ein 85-jähriger Mann. Als kurz darauf im Stationsbüro ein Alarm ausgelöst wurde, begab sich der Pfleger ins Zimmer.

Dort fand er den Beschuldigten mit nacktem Oberkörper und blutverschmiert vor: Der ehemalige Kickboxer und Kranführer hatte mit Fäusten und einem Fuss auf den Zimmernachbarn eingeschlagen. Dieser verstarb später im Spital.

Der Beschuldigte hat Einsicht über die Tat

Der Beschuldigte gestand die Tat. Er könne sich sehr gut daran erinnern, sagte er vor Gericht. Das spätere Opfer habe in der besagten Nacht geschnarcht, da habe er plötzlich Todesangst verspürt.

Als sich der Mann im Bett erhob, hätten ihm Stimmen gesagt, dieser sei der Satan. Sie sagten, wenn er aufstehe, sei es fertig mit ihm. Als er versuchte, aufzustehen, habe er ihn angegriffen. Er sei wie fremdgesteuert gewesen.

Klinik
In einer psychiatrischen Klinik in Luzern tötete ein Mann 2017 seinen Zimmernachbarn (Symbolbild). - Pixabay

Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug und hält sich seit zwei Jahren in einer psychiatrischen Klinik auf. Dort wohne er in einem Doppelzimmer. Er sei gut auf die Medikamente eingestellt, die er wohl ein Leben lang werde nehmen müssen.

Verteidigung fordert ambulante Therapie

Der dreifache Familienvater ist laut Gutachtern therapiefähig und -willig. Wegen seiner schweren psychischen Erkrankung sei aber eine ambulante Massnahme nicht geeignet. Das Rückfallrisiko könnte dadurch steigen.

Eine ambulante Therapie hatten der Beschuldigte und sein Verteidiger angestrebt. Seine Krankheit dürfe dem Mann nicht zum Vorwurf gemacht werden, sagte sein Anwalt. Müsse er in der Klinik bleiben, bestehe zudem die Gefahr, dass die Familie an der Abwesenheit des Vaters zerbreche. Der Verteidiger forderte zudem ein aktuelleres Ergänzungsgutachten.

Das lehnte das Gericht ab, da das Gutachten zwei Jahre alt und somit noch nicht zu alt sei. Das Gericht habe keinen Zweifel daran.

Gerichtsaal
Das Gericht lehnte die Forderungen der Verteidigung ab. (Symbolbild) - Keystone

Zudem lege der Therapiebericht trotz der guten Entwicklung eine Weiterführung der stationären Behandlung nahe. Dem folgte das Gericht in seinem Entscheid. Es habe derzeit kein Vertrauen in eine ambulante Massnahme.

Auch stufte es die Tat anders ein als die Verteidigung: Diese verlangten einen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung. Für einen Vorsatz hätte in ihren Augen der Beschuldigte das Opfer als Menschen wahrnehmen müssen. Er habe ihn aber weder gekannt noch die Absicht gehabt, einen Menschen zu töten, sondern den Satan angegriffen.

Der Beschuldigte habe keinerlei Kontrolle über sich, seine Gedanken und seinen Körper gehabt. In der kurzen Zeit des Angriffs hätte er die Gefahr oder Möglichkeit eines Todeseintritts gar nicht erkennen können.

Täter war vor der Tat nie aufgefallen

Der Beschuldigte war vor der Tötung nicht gewalttätig in Erscheinung getreten. Staatsanwalt und Verteidiger sprachen beide von einem ruhigen, liebenswürdigen Menschen.

Der Anwalt sagte, es sei eine riesige Tragödie, dass der Mann von den Stimmen zur Tat verleitet wurde. Und es sei eine noch grössere Tragödie, dass er durch eine «völlig unprofessionelle Aufnahme» in die Klinik St. Urban überhaupt in diese Situation kam.

Entsprechend lehnte er Entschädigungsforderungen der Opferangehörigen ab und sagte: «Wenn schon, müssten die Verantwortlichen der Klinik die Entschädigung leisten.»

Auch das sahen die Richter anders. Sie sprachen der Ehefrau 10'000 Franken und einem Sohn und einer Tochter je 5000 Franken Genugtuung zu. Ein Gutachten zum Vorgehen der Klinik ist in Arbeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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