Ständerat genehmigt Geschäftsbericht 2020 des Bundesgerichts
Der Ständerat hat am Donnerstag den Geschäftsbericht des Bundesgerichts für das Jahr 2020 genehmigt. Bundesgerichtspräsidentin Martha Niquille erklärte, dass die Überarbeitung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) wieder aufgenommen werden soll. Andernfalls werde das Gericht weiterhin überlastet sein.

Das Wichtigste in Kürze
- «Es ist sehr erfreulich, dass unsere Gerichte auch im Pandemiejahr sehr gut gearbeitet haben», sagte SP-Ständerat Hans Stöckli (BE) für die Gerichtskommission.
Anwesend im Ständerat war auch Martha Niquille, die Präsidentin des Bundesgerichts. Sie verlangte, dass wenigstens die unbestrittenen Punkte bei der Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) wieder aufgenommen werden sollten. Etwa soll es laut Niquille bei Bussen unter 500 Franken nicht mehr möglich sein, beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen.
Stände- und Nationalrat waren im vergangenen Jahr nicht auf die Revision eingetreten.
«Wenn man wirklich eine Entlastung des Bundesgerichts will, muss der Zugang zum Gericht eingeschränkt werden», sagte sie. Dies sei ein politischer Entscheid, der getroffen werden müsse. «Sonst werden wir immer überlastet sein.» Und das Gericht werde nicht darum herumkommen, mehr Mittel zu beantragen.
Voraussichtlich ebenfalls am Donnerstag behandelt auch der Nationalrat den Geschäftsbericht des Bundesgerichts.