Die für den 29. Mai geplante Demonstration gegen das Covid-19-Gesetz in Solothurn wird nicht bewilligt. Die Stadt Solothurn warnt derweil Demonstrationswillige.
SGG
Die Pandemie sorgt laut SGG in der Schweiz zu einer gefährlichen Spaltung der Gesellschaft. - Nau.ch
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine geplante Demonstration gegen das Covid-19 Gesetz wurde keine Bewilligung erteilt.
  • 1000 Menschen würde das Wirtschaftsleben massiv erschweren.
  • Der Verein «Stiller Protest» kann den Entscheid in den nächsten zehn Tagen anfechten.

Der Verein «Stiller Protest» hatte ein Gesuch für einen Protestmarsch mit Kundgebung in Solothurn eingereicht. Das Stadtpräsidium lehnte es am 22. April ab. Dagegen erhob der Rechtsvertreter des Vereins Beschwerde bei der städtischen Beschwerdekommission.

Diese ist zum Schluss gekommen, dass die öffentlichen Interessen und der Schutz der Gesundheit, die privaten Interessen einer Demonstration überwiegen. Die Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit beruhe auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage, teilte die Stadt am Mittwoch mit

Zudem rechtfertige die weiterhin angespannte Lage rund um das Coronavirus den Entscheid, die Demonstration nicht zu bewilligen. Ein Anlass mit den erwarteten über 1000 Personen würde ausserdem das Wirtschaftsleben in der Innenstadt massiv beeinträchtigen oder sogar verunmöglichen.

Der Verein «Stiller Protest» kann den Entscheid der Beschwerdekommission in den nächsten zehn Tagen an den Kanton weiterziehen. Die Stadt Solothurn warnt derweil Demonstrationswillige: «Ein allfälliges Demonstrieren wäre widerrechtlich und würde verhindert.»

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