Solothurner Regierung hält an Schularzt-Regelungen fest
Der Solothurner Regierungsrat sieht keinen Anlass, die Vorgaben für das Schularztwesen grundlegend zu ändern. Er lehnt einen Auftrag aus den Reihen der FDP ab. Dieser forderte eine «pragmatischere Umsetzung» und weniger Bürokratie für die Gemeinden.

In ihrem Auftrag kritisierte Kantonsrätin Barbara Leibundgut, dass Musterreglemente und Merkblätter des Kantons. Diese gingen zu weit. Gemeinden würden mit Kosten belastet, die eigentlich die Krankenkassen tragen müssten. Die Schulärzte würden durch administrative Aufgaben oder die Kontrolle von Impfausweisen überlastet.
Der Regierungsrat stellt in seiner Stellungnahme vom Montag klar, dass die geltenden Regeln lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen abbilden würden. Insbesondere die Kontrolle der Impfausweise sei eine bundesrechtlich verankerte Aufgabe.
Es gehe darum, den Impfstatus der Kinder zu überwachen und Empfehlungen gemäss dem nationalen Impfplan abzugeben. Dies habe nichts mit einem Impfzwang zu tun, sondern diene der öffentlichen Gesundheit.
Mit Blick auf die Kosten hält die Regierung fest, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) lediglich acht Untersuchungen bis zum Alter von sechs Jahren übernehme. Da spätere Routineuntersuchungen nicht zum Standardkatalog der Krankenkassen gehörten, seien die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, diese Kosten für freiwillige Vorsorgeuntersuchungen zu tragen.
Auch den Vorwurf der Bürokratie lässt der Regierungsrat nur bedingt gelten: Es gebe keine kantonale Weisung, wonach Schulärzte administrative Aufgaben übernehmen müssten. Die Gemeinden seien bereits heute frei, diese Aufgaben an ihre Schulverwaltungen zu delegieren, damit sich das medizinische Personal auf Kernaufgaben wie Untersuchungen und Beratungen konzentrieren könne.
Der Regierungsrat räumt ein, dass die Informationsdokumente für die Gemeinden verbessert werden könnten. Das Merkblatt solle überarbeitet werden, um deutlicher zwischen rechtlich verpflichtenden Aufgaben und blossen Empfehlungen zu unterscheiden. Damit stelle der Kanton sicher, dass die Gemeinden ihren Gestaltungsspielraum künftig besser erkennen und nutzen könnten.










