Freispruch

    Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Freispruch von Ramadan ein

    Keystone-SDA
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    Genève,

    Die Genfer Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen den Freispruch von Tariq Ramadan ein, der wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung vor Gericht stand.

    Nach dem Freispruch des Islamwissenschaftlers Tariq Ramadan hat die Genfer Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. (Archivbild)
    Nach dem Freispruch des Islamwissenschaftlers Tariq Ramadan hat die Genfer Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. (Archivbild) - sda - Keystone/MARTIAL TREZZINI

    Das Wichtigste in Kürze

    • Tariq Ramadan ist ein angeklagter Islamwissenschaftler.
    • Vor dem Genfer Strafgericht musste er sich etwa wegen Vergewaltigung verantworten.
    • Gegen den damaligen Freispruch legt die Staatsanwaltschaft nun Berufung ein.

    Die Genfer Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen den Freispruch von Tariq Ramadan ein. Der wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagte Islamwissenschaftler hatte sich Ende Mai vor dem Genfer Strafgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht der Zeitung der «Tribune de Genève».

    Nach dem Freispruch hatten bereits die Anwälte der Klägerin Berufung angekündigt. Sie prangerten die «Voreingenommenheit des Gerichts» an.

    Die Frau beschuldigt Ramadan, sie im Oktober 2008 in einem Hotelzimmer vergewaltigt zu haben. Das Gericht sprach Ramadan aufgrund fehlender materieller Beweise nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» frei.

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